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Grundplakette für Leitern und Tritte, Türen und Tore

Grundplakette für Leitern und Tritte, Türen und Tore

Auch die Prüfplaketten für Leitern, Tritte, Türen und Tore haben eine dazugehörige Grundplakette. Die Plaketten sowie verschiedene Gebrauchsanweisungen für die Benutzung von Leitern, Tritten, Türen und Toren finden Sie in dieser Rubrik.

Prüfungen von Türen und Toren

Kraftbetätigte Türen sind automatische Drehflügeltüren, Schiebetüren sowie elektrisch betriebene Falttüren und Karusselltüren, welche sich in vielen Eingangsbereichen befinden.
Betreiber automatischer Türen müssen vor der ersten Inbetriebnahme eine verpflichtende sicherheitstechnische Prüfung durch eine sachkundige Person durchführen lassen. Weitere verpflichtende Prüfungen sind mindestens einmal im Jahr und nach Bedarf notwendig. Rechtliche Grundlagen sind: DIN EN 16005, DIN 18650 und ASR A1.7. Die protokollierten Ergebnisse der Prüfungen sind in der jeweiligen Arbeitsstätte zu hinterlegen.

An der Tür selber sollte die erfolgreiche Kontrolle durch eine Prüfplakette, bzw. eine Grundplakette mit Prüfplakette gekennzeichnet werden. Nicht betroffen sind provisorische Türen und Tore auf Baustellen oder beispielsweise Türen von Aufzugsanlagen.
Durch regelmäßige Prüfungen erhalten Sie die vom Hersteller zugestandene Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche. Trotzdem sind immer die unterschiedlichen Herstellervorgaben zu beachten.

Die Prüfungen verlängern die Lebensdauer der Türen, da verschlissene Teile sofort ausgetauscht werden können – Ausfälle werden vermieden. Bei Unglücken im Schwenk- bzw. Drehbereich mit Personenschäden oder Sachschaden verringern Sie zusätzliche mögliche Inhaftungnahme.
WICHTIG: Türen, die für Rettungs- und Fluchtwege genutzt werden, sind zweimal jährlich zu prüfen und zu warten!

Leitern und Tritte

Leitern und Tritte sind international genutzte und unverzichtbare Hilfsmittel. Wahrscheinlich jeder hat bereits einmal auf einer Leiter gestanden. Obwohl sie leicht und intuitiv zu benutzen sind, bergen sie bei unsachgemäßer Bedienung Gefahren, über die sich die wenigsten schon einmal Gedanken gemacht haben.
Um Unfälle zu vermeiden, muss bereits bei der Beschaffung darauf geachtet werden, welche spezielle Steighilfe für die betrieblichen Zwecke geeignet ist. Dies liegt im Ermessen des Unternehmers, welche Steighilfe er für angemessen erachtet.

Regelmäßige Schulungen zum Umgang mit Leitern und Tritten

Weiterhin müssen Mitarbeiter regelmäßig im sachgemäßen Umgang mit Steighilfen geschult werden, um Verletzungen und Unfälle zu vermeiden, da diese schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen können. Besagte Schulungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Außerdem sind Schulungen erforderlich, wenn in einem Betrieb ein neuer Leitertyp genutzt wird oder ein Unfall in Bezug auf Leitern passiert ist.

Regelmäßige Prüfungen von Leitern und Tritten

Wer darf die Leitern prüfen, ist die nächste wichtige Frage, um die Sicherheit im Umgang mit Leitern zu gewährleisten. Diese Prüfungen gewährleisten, dass sämtliche Leitern und Tritte in einem Unternehmen mangelfrei und in einem sicheren Zustand sind. Hierbei legt der Unternehmer, nach Bestimmung der Einsatzbedingungen der Leitern, selbst die Fristen und den Umfang der Prüfung fest. Außerdem entscheidet er auch wer die Prüfung durchzuführen hat. Die Prüfung wir anhand der Checkliste DGUV 208-016 Anhang 2 durchgeführt und anschließend werden alle Checklisten zusammen aufbewahrt.

Gebrauchsanweisungen und Prüfplaketten für Leitern und Tritte

Ordnungsgemäß geprüfte Leitern und Tritte werden mit Gebrauchsanweisungen und Prüfplaketten gekennzeichnet. Die angebrachten Prüfplaketten weisen das Datum der nächsten Prüfung aus.
Die angebrachten Prüfplaketten oder Gebrauchsanweisungen zeigen zusätzlich die Normkonformität nach der DIN EN 131 oder DGUV Information 208-016.

ACHTUNG! Seit März 2018 gibt es nach der DIN EN 131-3:2018 neue Symbole für die Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen für die Leitern. Der Grund ist die neu überarbeitete Norm DIN EN 131, die strengere Kriterien für die Produktion und Prüfungen von Leitern festlegt.

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