Umstellung auf neue PSA-Verordnung 2016 / 425

Umstellung auf neue PSA-Verordnung 2016 / 425

Mit Inkrafttreten der neuen PSA-Verordnung, die sich an Hersteller, den Handel und an Anwender von PSA wendet, ergibt sich aktuell folgende Änderung: ab 21.04.2018 darf eine Zertifizierung von PSA ausschließlich nach der neuen Verordnung erfolgen.

Folgende weitere zeitliche Umsetzungen sieht die PSA Verordnung 2016 / 425 vor:

Ab 21.04.2019 müssen alle neuen PSA-Produkte den Forderungen der Verordnung entsprechen. Bis 21.04.2019 dürfen PSA-Artikel, die nach der alten Richtlinie zertifiziert wurden, in den Verkehr gebracht werden.

Bis 21.04.2023 dürfen PSA nach alten Standards innerhalb der EU abverkauft werden.

Was regelt die PSA-Verordnung 2016 / 425 im Detail?

Die PSA Verordnung 2016 / 425 strukturiert die seit 1989 gültige PSA Richtlinie komplett um und stuft Persönliche Schutzausrüstung neu ein. Die Veränderungen der Verordnung betreffen hauptsächlich die Hersteller, den Handel und die Importeure von PSA. Also all die, die mit PSA umgehen, welche in der EU hergestellt sowie importiert worden ist. Jedoch bleibt der Anwender nicht unberührt von diesen Änderungen.

Die PSA Verordnung bringt strengere und häufigere Qualitätssicherungen mit sich. Zudem wurde die Kategorie III um weitere Risiken ergänzt so z.B. um schädlichen Lärm, Ertrinken oder Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen. Die Kategorie III enthält Risiken, die zum Tod oder zu irreversiblen Gesundheitsschäden führen können.

Die Verordnung sieht vor, dass Nutzer von PSA praktisch in der Benutzung und Anwendung unterwiesen werden müssen, was eine Pflicht des Unternehmens darstellt.

Für den Nutzer von PSA empfiehlt es sich, das Inkrafttreten der PSA-Verordnung zum Anlass zu nehmen und die im Unternehmen genutzte PSA im Hinblick auf folgende Gesichtspunkte zu überprüfen:

  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Verschleiß
  • Sicherheit
  • Konformität

PSA, die ihr Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hat, sollte bei dieser Gelegenheit gleich ausgetauscht werden. Beschäftigte, die PSA der Kategorie III nutzen (Gehörschutz, Schnittschutz) müssen praktisch unterwiesen werden und die Benutzung der entsprechenden PSA üben.

PSA, die nach alten Standards geprüft wurde, kann weiter verwendet werden  - jedoch unter der Bedingung, dass sie vollen Schutz bietet und dass das Haltbarkeitsdatum nicht abgelaufen ist.

Wir empfehlen, PSA nur von Händlern zu beziehen, die bereits zu Beginn die neue PSA Verordnung einhalten.

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Autor

Sabine R.

Veröffentlicht

9. April 2018

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