Elektrische Betriebsmittel: wie Sie Gefährdungsbeurteilungen korrekt erstellen
Art, Umfang und Fristen von wiederkehrenden elektrischen Prüfungen sind durch den Arbeitgeber festzulegen. Das besagen das Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (§3 BetrSichV). In der sogenannten Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber erstellen muss, werden die Maßnahmen festgehalten, die den ordnungsgemäßen Zustand des jeweiligen Arbeitsmittels sichern.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Bisher wurde nicht konkret festgelegt, wie die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren ist.
Folgende Punkte müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung enthalten sein:
- Beurteilungen der Gefährdungen
- Konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen inkl. verantwortlicher Personen und Termine
- Ausführung und Überprüfung der Maßnahmen
- Datum der Erstellung und Aktualisierungsfristen
Bei der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln empfehlen wir, folgende Fragen zu beantworten und die Antworten entsprechend zu dokumentieren:
- Wer führt die elektrischen Prüfungen durch
- Welche Geräte und Zubehörteile werden geprüft
- Wo werden diese geprüft (Prüfraum, etc)
- Wie werden die Ergebnisse protokolliert (Prüfplaketten, Prüfprotokolle…)
Man sollte sich jedoch dessen bewusst sein, dass nicht jedes einzelne Risiko berücksichtigt werden kann. Zudem werden die Prüfungen nicht von Computern, sondern von Menschen durchgeführt, so dass Bewertungen beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln teilweise einseitig sein und subjektive Bewertungen enthalten können. Die Gefährdungsbeurteilung sollte daher immer vom Arbeitgeber auf Basis eines ausreichenden technischen und fachlichen Wissens organisiert werden. Er sollte sich darüber hinaus auch der Verantwortung gegenüber den Nutzern der elektrischen Betriebsmittel bewusst sein.
Andererseits sollten auch die Mitarbeiter, die an den elektrischen Betriebsmitteln arbeiten, für Sicherheitsaspekte sensibilisiert und entsprechend geschult werden. Noch effektiver ist daher die Gefährdungsbeurteilung, wenn die betroffenen Mitarbeiter bei der Erstellung mitwirken.
Der Einsatz von Formularen zur Dokumentation der relevanten Daten sowie von Prüfplaketten zur Ankündigung des nächsten Prüftermins ist hierbei ratsam.
In unserem Online-Shop finden Sie Prüfplaketten nach BetrSichV sowie Prüfprotokolle.
Autor
Kristin Hergenhan • Produktmanagerin für Kennzeichnung
Kategorie
Veröffentlicht
2. September 2021
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