Elektromobilität fördern – Ladeinfrastruktur schaffen und kennzeichnen
Elektromobilität ist derzeit in Politik und Wirtschaft ein bestimmendes Thema. Denn der Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge, deren Energie aus Strom aus erneuerbaren Energien stammt, hat positive Effekte auf die Umwelt. Berücksichtigt man die staatlich gewährten Kaufprämien (immerhin 600 Mio. € bis 2019), sind Elektroautos in der Regel nicht teurer als gleiche Modelle mit Verbrennungsmotoren. Ein weiterer positiver Aspekt sind die Betriebs- und Instandhaltungskosten, da der Stromverbrauch auf 100km deutlich kostengünstiger ist als mit Benzin oder Diesel.
Mit ca. 40.000 zugelassenen Elektroautos in Deutschland liegt die Zahl jedoch noch weit unter den Erwartungen der Politik. Aber woran liegt das?
Ein Hindernis ist die Reichweite der Elektroautos, die zurzeit auf dem Markt erhältlich sind. Viele Fahrzeuge müssen bereits nach 300 km geladen werden. Das bedeutet einen hohen Planungsaufwand für den Fahrer. Und wer keine eigene Lademöglichkeit besitzt, ist auf die bisher noch völlig unzureichende Ladeinfrastruktur in Deutschland angewiesen. Diese verhindert momentan noch den generellen Umstieg auf Elektromobilität.
Durch die geringe Anzahl an Ladepunkten ist es bisher noch erforderlich, das Auto nach der Ladezeit auf einen normalen Parkplatz zu stellen, um an der Ladesäule Platz für das nächste Fahrzeug zu schaffen. Eine Ladedauer von 4 Stunden (an einer Ladesäule mit 50 kW) oder länger (an einer herkömmlichen 230V/3kW Steckdose) machen es für den Fahrer noch schwieriger, eine freie Ladesäule zu finden.
Ein weiteres Hindernis stellt die Abrechnung dar. Denn jede Säulenart hat einen anderen Betreiber und damit auch ein anderes Identifikations- und Zahlungssystem. In der kommenden Ladesäulenverordnung soll dies jedoch genau genormt werden.
Mit dem Bundesprogramm zur „Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ stellt der Bund bis 2020 insgesamt 300 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung. Gegenstand der Förderung ist die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland. So kann man z.B. für einen Normalladepunkt bis einschließlich 22 Kilowatt bis zu 2.500 € Förderung erhalten. Voraussetzung ist jedoch ein ununterbrochener Zugang zur Ladesäule. So kann man auch auf dem Firmengelände eine Ladestation einrichten. Diese kann beispielsweise den eigenen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt oder aber auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Betrachtet man den riesigen Markt potentieller „Ladekunden“, kann sich dies auch als lukrativer Geschäftszweig herausstellen.
Die geförderten Ladesäulen sind gesondert zu kennzeichnen. Dabei wird unterschieden, ob sich die Ladestation im öffentlichen Straßenraum oder auf dem Privatgrundstück befindet:
Kennzeichnung geförderte Ladesäule im nicht-öffentlichen Straßenraum

Weißes Sinnbild Elektroauto auf grünem Grund gem. § 39 Abs. 10 StVO
Kennzeichnung geförderte Ladesäule im öffentlichen Straßenraum

Weißes Sinnbild Elektroauto gem. § 39 Abs. 10 StVO
Die Kennzeichnung ist als Bodenmarkierung auszuführen. Einfach und langlebig kann dies mittels thermoplastischer Fahrbahnmarkierung erfolgen. Die entsprechenden Symbole in unterschiedlichen Größen finden Sie in unserem Onlineshop.
In Abhängigkeit vom Untergrund bietet sich jedoch auch die Möglichkeit der Kennzeichnung mit Schildern an. Dies sollte mit dem Fördermittelgeber abgestimmt werden.
Um die Elektromobilität attraktiver zu machen, bieten bereits viele Innenstädte extra ausgewiesene Parkplätze für Elektroautos an. Kennzeichnung von Parkplätzen für E-Fahrzeuge

in Verbindung mit den Zusatzzeichen

Man kann auch bestimmte Straßen oder Stadtteile nur für Elektrofahrzeuge zugänglich machen. Dabei ist das Zusatzzeichen 1024-20 oder Zusatzzeichen 1026-61 in Verbindung mit einem Verbotszeichen (z.B. Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) anzuwenden.


Alles was sie sonst noch für die Parkplatzmarkierung und Schilderbefestigung benötigen, finden Sie in unserem Brewes Onlineshop.
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