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Kfz-Verbandkästen – Neue Norm DIN 13164 - Was muss drin sein

Kfz-Verbandkästen – Inhalt nach neuer Norm DIN 13164

Unfälle im Straßenverkehr können schwere Verletzungen hervorrufen. Schnelle Hilfe kann in einer solchen Situation Leben retten und Spätfolgen verhindern. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte liegt die Ersthilfe in den Händen von Laien. Zum Stoppen von Blutungen, Abdecken von Wunden oder schlicht zum Warmhalten des Verletzten wird ein Erste-Hilfe-Kasten benötigt. Dieser muss sich laut der Straßenverkehrszulassungsordnung  (StVZO) in jedem Kraftfahrzeug befinden.

Welche Materialien in einem Kfz-Verbandkasten vorhanden sein müssen, ist durch die DIN 13164 festgelegt. Seit Beginn des Jahres 2014 gilt eine überarbeitete Version der Norm. Was sich geändert hat und was Kraftfahrer zu beachten haben erfahren Sie im Folgenden.

Welche Änderungen enthält die neue Norm DIN 13164: 2014-01?

Alle Änderungen wurden durch den Normenausschuss „Medizin“ vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) beschlossen. Als Grundlage für die Anpassungen wurden neuste medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse zu Rate gezogen. Auch das gestiegene hygienische Bewusstsein der Bevölkerung wurde berücksichtigt. Der Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 (Stand 2014) unterscheidet sich leicht in Art und Menge einzelner Bestandteile von seinem Vorgänger.

Welche Bestandteile sind neu hinzugekommen, welche wurden entfernt?

Neu aufgenommen in die Kfz-Verbandkästen wurden:

  • 1 Fertigpflasterset, 14-teilig
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 Verbandpäckchen K (klein)

Das Pflasterset umfasst Fingerstrips, Fingerkuppenverbände sowie zugeschnittene, sofort gebrauchsfertige Pflasterstreifen. Die Hautreinigungstücher sollen dem Bedürfnis nach Hygiene nachkommen. Sie sind einzeln verpackt und für die Säuberung unverletzter Hautpartien, egal ob vom Verletzen oder Helfenden, geeignet. Das Verbandpäckchen K ist ein Verband in Kindergröße zur Behandlung von kleineren Wunden und verletzten Kindern.

Ab sofort nicht mehr in den Verbandkästen nach neuer Norm DIN 13164 sind:

  • 1 Verbandpäckchen M (mittel) wurde gestrichen (2 von 3 verbleiben)
  • 4 Stück Wundschnellverband wurden gestrichen (4 von 8 verbleiben)
  • 1 Verbandtuch BR wurde gestrichen (1 von 2 verbleibt)
  • Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden wurde gestrichen

Welche Bestandteile muss ein Kfz-Verbandkasten insgesamt gemäß DIN 13164 und gesetzlicher Vorschrift StVZO §35h enthalten?

  • 1 Heftpflasterspule DIN 13019-A, 5 m x 2,50 cm
  • 1 Pflasterset 14teilig:
    • 4 Wundschnellverband DIN 13019-EL, 10 cm x 6 cm
    • 2 Fingerverbände-EL, 12 cm x 2 cm
    • 2 Fingerkuppenverbände
    • 2 Pflasterstrips-WF, 1,9 cm x 7,2 cm
    • 4 Pflasterstrips-WF, 2,5 cm x 7,2 cm
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151-K, einzeln steril
  • 2 Verbandpäckchen DIN 13151-M, einzeln steril
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151-G, einzeln steril
  • 1 Verbandtuch DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm, einzeln steril
  • 1 Verbandtuch DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm, einzeln steril
  • 2 Fixierbinden DIN 61634-FB 6, 6 cm, cellophaniert
  • 3 Fixierbinden DIN 61634-FB 8, 8 cm, cellophaniert
  • 1 Rettungsdecke, 160 cm x 210 cm, silber/gold
  • 3 Pack á 2 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm, paarweise steril
  • 2 Dreiecktuch DIN 13168-D Vlies
  • 1 Schere DIN 58279-A 145
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 Btl. á 4 Vinylhandschuhe DIN EN 455
  • 1 Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen mit Inhaltsverzeichnis

Was passiert mit den alten Verbandkästen? Kfz-Verbandkästen nach alter DIN 13164 müssen jetzt nicht sofort entsorgt und durch neue Erste Hilfe Kästen ersetzt werden. Es besteht eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2014. Solange dürfen die alten Koffer weiterhin verkauft, gekauft und verwendet werden.

Die DIN 13164 wurde zwar zum Januar 2014 angepasst, die StVZO ist bisher jedoch nicht verändert worden und bezieht sich noch auf die DIN-Norm von 1998. Außerdem steht in der Straßenverkehrszulassungsordnung, dass Kfz-Verbandkästen grundsätzlich den Zweck der Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllen müssen. Aus diesem Gründen dürfen alte Verbandkästen noch weiterhin verwendet werden. Voraussetzung ist aber, dass das Haltbarkeitsdatum der Verbandmaterialien nicht abgelaufen ist.

Auch wer sich jetzt schon sicherheitstechnisch auf den neusten Stand bringen möchte, muss nicht sein gesamtes Erste-Hilfe-Material wegschmeißen. Solange alle Utensilien noch haltbar sind, genügt ein Ergänzungsset. Neu erworbene Autoverbandkästen sind ab sofort nur noch nach aktueller DIN 13164:2014-01 erhältlich. Bei brewes sind die KFZ-Verbandkästen den gesamten April über im Angebot. Ihre Erste-Hilfe-Ausrüstung für unterwegs erhalten Sie in unserem brewes Onlineshop.

KFZ-Verbandskasten + ErgänzungssetKFZ-Verbandskasten + Ergänzungsset
Autor
Anja L.
Veröffentlicht
7. April 2014
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