Service top, Produkt perfekt? - Ihre Meinung ist uns wichtig. Bewerten Sie uns nach Ihrem Einkauf.

Skip to content
zum Shop über Brewes Kontakt
Wie Sie Laseranlagen richtig und normgerecht kennzeichnen

Mit Brewes lasern Sie sicher

Wie werden Laseranlagen richtig und der Norm entsprechend gekennzeichnet? Laser und Laseraustrittsöffnungen müssen nach DIN EN 60825-1:2015-07 gekennzeichnet werden. Das bedeutet, dass jede Lasereinrichtung mit einem Warnzeichen (Ausnahme Laserklasse 1) und einem Hinweisschild gekennzeichnet werden muss.

Die Norm DIN EN 60825-1 ist bei Laseranlagen anzuwenden, die einen Wellenbereich von 180 nm bis 1 mm Laserstrahlung entsenden. Bei der Kennzeichnung müssen die Vorschriften der Norm beachtet werden. Jede Lasereinrichtung muss dauerhaft, lesbar und immer sichtbar gekennzeichnet werden, ohne dass der Betrachter sich der Laserstrahlung aussetzen muss.

Die Kennzeichnungen müssen dabei immer auf gelben Untergrund mit schwarzer Schrift vorgenommen werden. Texte und Symbole müssen stets schwarz umrandet sein.

Warnzeichen

Laserwarnzeichen dienen dazu auf die Gefahr durch Laserstrahlen hinzuweisen. Diese werden auf der Außenseite von Geräten angebracht, in denen Laser verbaut sind. Somit können Benutzer und Außenstehende jederzeit auf eine mögliche Gefährdung präventiv informiert werden.

Ausnahme bei diesen Zeichen ist die Laserklasse 1 und 1M. Hier sind aufgrund der geringeren Gefährdung keine Warnzeichen vorgeschrieben.

Hinweisschilder – Erklärende Beschriftung

Jede Lasereinrichtung (hier auch die Laserklasse 1) müssen mit einem Hinweisschild gekennzeichnet werden. Dieses muss an der Laseranlage oder direkt daneben die Bezeichnung der Norm und deren Veröffentlichungsdatum, nach der die Laseranlage klassifiziert wurde, angegeben werden.

Es werden folgende Laserklassen unterschieden:

Klasse 1 + 1M, Klasse 2 + 2M, Klasse 3R + 3B sowie Klasse 4

Die Warntexte sind durch die Norm beispielhaft vorgegeben, können aber im Wortlaut abgeändert werden.

Es besteht eine Kennzeichnungspflicht für:

  • die verschiedenen Laserklassen
  • die Strahlenaustrittsöffnung
  • die abgegebene Strahlungsdosierung
  • Zugangsklappen und Abdeckungen
  • sichtbare und unsichtbare Laserstrahlung

Jede Lasereinrichtung (ausgenommen Klasse 1) muss auf einem Hinweisschild durch Angabe der maximalen Ausgangswerte der Laserstrahlung, der Impulsdauer (falls zutreffend) und der ausgesandten Wellenlänge beschrieben werden.

Bei Lasereinrichtungen der Klasse 3R, Klasse 3B und Klasse 4 muss die Laseraustrittsöffnung gekennzeichnet werden.

Sind Abdeckungen, Schutzgehäuse oder Zugangsklappen vorhanden, die entfernt werden können, so dass die Laserstrahlung zugänglich wird, müssen auch hier zusätzliche Hinweisschilder angebracht werden.

Warum ist eine Laserkennzeichnung so wichtig?

Laserstrahlung birgt viele Gefahren. Angefangen bei alltäglich eingesetzten Laserpointern (Laser Klasse 2), bis hin zu einer Brand- und Explosionsgefahr, welche bei Laser Klasse 4 vorliegt. Sie können z.B. Gase entzünden, Augenverletzungen hervorrufen, Hautverletzungen verursachen und Verbrennungen erzeugen.

Daher ist es besonders wichtig, dass die Laserklasse für den Bediener erkennbar ist und an der Maschine auch vor den potentiellen Gefahren, die bei falscher Bedienung auftreten, gewarnt wird.

Kennzeichnen Sie Ihre Laser und schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Gefahren bei der Arbeit am Laser. Nutzen Sie unser Monatsangebot von 25 % auf alle Warn- und Hinweisschilder für Lasereinrichtungen.

Bei Brewes finden Sie eine Auswahl an Laserkennzeichnungen in Bereich Maschinenschilder

Autor
Nicole Sroka
Veröffentlicht
2. September 2019
Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*