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Neue Fassung der ADR - Die wichtigsten Änderungen

Neue Fassung der ADR tritt in Kraft

Ab dem 01.01.2013 ändern sich einige Gefahrgutvorschriften nach der ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und der RID (Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr), wodurch auch Branchen betroffen sein können, die sich bisher nicht mit Gefahrgut befassen mussten. Bis Juni 2013 können Stoffe und Gegenstände noch nach alter Norm transportiert werden, danach wird die neue ADR und RID verbindlich.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Der Transport von Geräten mit Kraftstoffbehältern fällt von nun an unter die Gefahrstoffvorschriften.  Die Geräte dürfen während des Transportes nicht gekippt werden sondern müssen aufrecht verladen und mehrfach gesichert werden. Die Kennzeichnung mit Gefahrenzettel richtet sich nach der Größe bzw. dem Fassungsvermögen des Tanks. Ab 60 Liter bedarf es einem Gefahrzettel, ab 450 Liter und mehr ist der Kraftstoffbehälter vier mal an allen Außenseiten zu kennzeichnen. Zu Geräten mit Kraftstoffbehältern zählen bereits Rasenmäher oder Notstrom-Aggregate.
  • Beim Transport von Lebens- oder Arzneimitteln, welche mit Trockeneis gekühlt werden müssen, besteht Erstickungsgefahr. Trockeneis entzieht der Umgebung Sauerstoff. In geschlossenen, nicht ausreichend gelüfteten Laderäumen, muss somit mit einem mindestens 15 x 25 cm großen Warnhinweisschild, auf die Gefahr hingewiesen werden.
  • Der Kraftfahrer oder Transporteur muss schriftlich darüber informiert werden, dass er Gefahrgut befördert.
  • Eine mindestens 12 mm hohe Schrift mit der dazugehörigen UN-Nummer soll die Gefahrstoffe als solche kennzeichnen.
  • Auch der Transport von elektrischen Kondensatoren fällt ab 2013 unter die Gefahrgutvorschriften.
  • Nach einem Unfall mit Gefahrgut muss ein Bericht verfasst und dieser spätestens einen Monat nach dem Ereignis eingereicht werden.

Gefahrgutvorschriften sollen eine reibungslose und einen für Mensch, Tier und andere Sachen sicheren Gefahrguttransport bewirken und Unfälle vermeiden. Durch umfassende Kennzeichnung soll im Unglücksfall gleich offensichtlich sein, dass es sich um einen Gefahrgutunfall handelt, damit die Rettungskräfte sofort angemessen darauf reagieren können. Die geeigneten Gefahrstoffkennzeichen und Gefahrzettel finden Sie in unserem Onlineshop.

Autor
Anja L.
Kategorie
Veröffentlicht
15. Januar 2013
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