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Zusammenfassung

Der Transport gefährlicher Güter unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Eine korrekte Kennzeichnung durch Gefahrzettel und Placards ist entscheidend, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren. Diese Kennzeichnungen machen sichtbar, welche Risiken vom Transportgut ausgehen, und sind gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter) vorgeschrieben. Während Gefahrzettel auf Verpackungen angebracht werden, kommen Placards für größere Transportmittel wie LKWs, Container oder Tankfahrzeuge zum Einsatz.

Beratung zu Gefahrzetteln & Placards

Gefahrzettel: Pflichtkennzeichnung für Gefahrgutverpackungen

Ein Gefahrzettel kennzeichnet Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten, und weist auf das spezifische Gefährdungspotenzial hin. Er muss mindestens 100 x 100 mm groß sein (Ausnahme: 50 x 50 mm bei sehr kleinen Verpackungen) und folgende Angaben enthalten:

  • Gefahrensymbol (gemäß ADR)
  • Nummer der Gefahrgutklasse (z. B. „4“ für entzündbare Stoffe)
  • UN-Nummer des transportierten Stoffes

Die Kennzeichnung muss auf mindestens zwei Seiten der Verpackung angebracht sein, um von allen Seiten sichtbar zu sein.


Placards: Großflächige Warnhinweise für LKWs & Container

Placards (Großzettel) dienen der äußeren Kennzeichnung von LKWs, Containern und Tankfahrzeugen. Sie müssen eine Mindestgröße von 250 x 250 mm haben und deutlich sichtbar angebracht werden. Placards helfen Rettungskräften und Transportpersonal, Gefahren schnell zu erkennen.

Bei Brewes erhalten Sie:

  • Placards als Aufkleber (250 x 250 mm oder 300 x 300 mm)
  • Alu-Placards für Wechselrahmen (ideal für LKWs und Waggons)


Rechtliche Konsequenzen bei falscher Kennzeichnung

Fehlende oder fehlerhafte Gefahrzettel oder ADR Placards können zu hohen Bußgeldern führen. Im Ernstfall (z. B. bei einem Unfall) drohen sogar strafrechtliche Folgen, wenn Personen oder die Umwelt gefährdet werden.


Fazit

Die richtige Verwendung von Gefahrzetteln und Placards ist essenziell für den sicheren Transport gefährlicher Güter. Achten Sie auf korrekte Größen, Symbole und Anbringung, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Bei Brewes finden Sie alle notwendigen Kennzeichnungen gemäß ADR und anderen geltenden Normen.

Häufige Fragen

Frage:

Wann benötigt ein Gefahrzettel eine Kontrastlinie?

Antwort:

Sowohl Gefahrzettel als auch Placards müssen sich klar vom Untergrund abheben. Ist die Sichtbarkeit eingeschränkt (z. B. durch ähnliche Farben), ist eine Kontrastlinie (gestrichelt oder durchgehend) verpflichtend.

Frage:

Wie werden Gasflaschen als Gefahrgut gekennzeichnet?

Antwort:

Gasflaschen benötigen spezielle Gefahrzettel, die nach DIN EN ISO 7225 genormt sind. Diese werden auf der Flaschenschulter angebracht und sind in verschiedenen Durchmessern erhältlich.

Frage:

Welche Vorschriften gelten für Placards an LKWs?

Antwort:

ADR Placards müssen an allen sichtbaren Seiten des Fahrzeugs oder Containers angebracht sein. Sie müssen feuerfest, wetterbeständig und mindestens 250 x 250 mm groß sein.

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