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Wie sich die neue Maschinenverordnung auf die Machinenkennzeichnung auswirkt

Neue Maschinenverordnung und deren Auswirkung auf die Kennzeichnung der Maschinenprodukte

Am 29. Juni 2023 wurde die neue Verordnung über Maschinenprodukte im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt ab dem 19. Juli in Kraft und wird ab dem 20.01.2027 automatisch für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, somit auch für Deutschland, verbindlich sein. Die derzeitige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird dadurch abgelöst. Die Bestimmungen aus der EU-Maschinenverordnung 2023, die der aktuellen Fassung der Maschinenrichtlinie nicht widersprechen, dürfen jedoch ab sofort angewandt werden.

Im Folgenden werden die zwei wesentlichen Neuerungen in Bezug auf die Konformität zur Maschinenkennzeichnung erläutert, welche die EU-Verordnung über Maschinenprodukte 2023 mit sich bringt.

Digitalisierung der Betriebsanleitung

Ein wichtiger Aspekt der neuen EU-Maschinenverordnung ist die fortschreitende Digitalisierung der Betriebsanleitungen. Diese dürfen gemäß Art. 10, Abs. 7 der EU-MaschVO 2023 dem Benutzer in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Bei Betriebsanleitungen, die digital bereitgestellt werden, ist der Maschinenhersteller verpflichtet:

  • sie für mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen der Maschine idealerweise aber während der gesamten voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine online zugänglich zu machen
  • sie in einem Digitalformat bereitzustellen, das ein problemloses Herunterladen und Ausdrucken des Dokuments ermöglicht
  • sie auf der Maschine, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument zugänglich zu machen

Um Betriebsanleitungen direkt an Maschinen bereitzustellen, werden Quick-Response-Codes verwendet. Diese kann der Benutzer mit elektronischen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets scannen, um an die damit verknüpften digitalen Inhalte zu gelangen.

Die Verwendung von QR-Codes bietet zahlreiche Vorteile. QR-Codes ermöglichen es den Benutzern umfangreiche Bedienungsanleitungen in mehreren Sprachen sowie andere Begleitunterlagen wie z. B. Konformitätserklärungen jederzeit und überall abrufen zu können. Damit erübrigt sich das unmittelbare Vorliegen einer gedruckten Version. Darüber hinaus können die digitalen Inhalte bei Bedarf aktualisiert werden, ohne in diesem Zusammenhang Druckversionen komplett austauschen zu müssen.

Wenn Sie ergänzend über die Verwendung von QR-Codes erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Magazinbeitrag "QR-Codes - Flexibel, schnell & präzise taggen!" zu diesem Thema.

Angabe von Kontaktinformationen

Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen EU-Maschinenverordnung betrifft die Pflichtangabe der E-Mail- und Webseitenadresse des Herstellers auf Typenschildern. Dadurch wird den Benutzern eine direkte Kontaktaufnahme zum Hersteller ermöglicht, falls es beispielsweise zu Fragen bezüglich der von ihm hergestellten Maschine kommt oder die digitale Bedienungsanleitung nicht mehr abrufbar sein sollte.

Beispielslayout von einem Typenschild gem. der MaschVO 2023:

Weitere Anwendungsbeispiele finden Sie unter www.brewes.de/individuell/beispiele.

Fazit

Die neue EU-Maschinenverordnung bringt in Summe eine Reihe von Veränderungen mit sich, die die Pflichten der Maschinenhersteller bezüglich der Maschinenkennzeichnung betreffen. Diese Bestimmungen wurden speziell entwickelt, um die Sicherheit von Maschinen in der EU weiter zu verbessern, und den Benutzern den Zugang zu wichtigen Informationen zu erleichtern.

Autor
Bartosz Gorski - Produktmanager Maschinenkennzeichnung
Veröffentlicht
6. Juli 2023
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