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Sicherheit durch Wartungsanhänger

Sicherheit durch Wartungsanhänger

Die Arbeit an Maschinen ist einerseits eine Entlastung für Mitarbeiter, da Maschinen die schwere körperliche Arbeit der Mitarbeiter übernehmen. Andererseits verbergen sich bei der Arbeit mit Maschinen auch Gefahren – vor allem wenn die Maschine nicht vollständig funktionsfähig oder in die Jahre gekommen ist.

Die Wartung der Maschinen

Um die Funktionsfähigkeit einer Maschine vollständig zu gewährleisten und Produktionsausfälle sowie Verletzungen vorzubeugen, müssen Wartungen von Maschinen in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden. Wann gewartet werden muss ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Wartungszyklen hängen von der Maschinenart ab.

Was jedoch gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die zur Verfügung Stellung von sicheren Arbeitsmitteln laut deutschem und europäischem Recht. Demnach sind Arbeitgeber verpflichtet die jeweiligen Arbeitsplätze der Beschäftigten so zu gestalten, dass eine sichere Ausführung der Arbeit möglich ist. Dazu gehört auch die regelmäßige Wartung von Maschinen.

Neben der Sicherstellung der Arbeitsmittel, ist ebenfalls vorgeschrieben, dass die Sicherheit von Arbeitsmitteln über deren gesamte Lebensdauer gewährleistet sein muss. Innerhalb der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber also festlegen, wann, in welchem Umfang, innerhalb welcher Fristen und von wem Arbeitsmittel gewartet, instand gesetzt oder geprüft werden müssen. Dabei sollten Informationen des Herstellers, Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften, eigene Erfahrungen beim Betrieb von Maschinen sowie der Stand der Technik berücksichtigt werden.

Zu den regelmäßigen Wartungsarbeiten einer Maschine gehört:

  • die Reinigung
  • die Überprüfung der Funktionsfähigkeit aller elektrischen Maschinenteile und aller Schutzvorrichtungen
  • das Schmieren der Anlagen
  • das Nachziehen bzw. Nachstellen
  • das Auswechseln von abgenutzten Teilen

Nützliches Hilfsmittel bei der Wartung von Maschinen

Um Wartungsarbeiten an einer Maschine kenntlich zu machen gibt es sogenannte Wartungsanhänger. Diese dienen dazu, Mitarbeiter über die Gründe und Zuständigkeiten einer Maschinensperrung zu informieren. Diese verhelfen zum Unfallschutz und zur Arbeitssicherheit.

Die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung fordern eine Sicherstellung der Geräte. D. h. es darf nicht an spannungsführenden Teilen gearbeitet werden. Das Wiedereinschalten bzw. die Wiederinbetriebnahme muss gesichert sein. Auch bewegliche, z. B. rotierende Maschinenteile müssen während der Wartungs- oder Reparaturarbeiten gegen Wiederinbetriebnahme gesichert sein.

Wartungsanhänger oder Wartungsaufkleber sorgen dafür, dass die wichtigsten Informationen immer sichtbar sind. Diese beinhalten Informationen über die zuständige Person – also wer die Absperrung anbringt und diese wieder entfernt. Solange eine Anlage mit einem Wartungsanhänger gesperrt ist, darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden.

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Autor
Nicole Sroka
Veröffentlicht
3. Juni 2019
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