Umstellung von ASR 1.3 auf ISO 7010 - Was ist zu beachten

Aktuelle Sicherheitskennzeichnung für zuverlässigen Arbeitsschutz

Auch in diesem Jahr möchten wir zum heutigen "Tag der Arbeitssicherheit" wichtige Informationen zum Thema vermitteln. Hier stellen wir Ihnen eine kurze Leitlinie mit angehangener Checkliste für die Umstellung Ihrer Sicheheitskennzeichnung von alter ASR A1.3:2007 zu aktueller ASR A1.3:2013 vor.

Wie hängen die ASR A1.3 und ISO 7010 zusammen?

In der europäischen Norm EN ISO 7010 werden aktuelle Formen und Symbole für Sicherheitskennzeichen festgelegt. Die Norm dient der international einheitlichen Kennzeichnung mit Rettungszeichen, Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnschutzzeichen und Brandschutzzeichen. Um auch die in Deutschland geltende Arbeitsstättenregel ASR A1.3 mit der den ISO 7010-Symbolen zu harmonisieren, wurden mit der ASR A1.3 in der Version von 2013 die Symbole der EN ISO 7010 in deutsches Recht überführt. Die ASR A1.3:2013 kann somit zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dienen. Übrigens: Die DGUV-Information 211-041 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" vom April 2016 informiert über den betrieblichen Einsatz von Sicherheitskennzeichnung.

Wie muss im Unternehmen gekennzeichnet werden?

Nach §3 Abs. 1 der ArbStättV  steht es dem Arbeitgeber jedoch grundsätzlich frei von der Arbeitsstättenregel abzuweichen, vorausgesetzt er trifft gleichwertige Maßnahmen welche die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherstellen. Allerdings ist bei Abweichung zur aktuellen Norm vom Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu begründen, dass die abweichende Kennzeichnung dem Schutzniveau der aktuell gültigen ASR A1.3:2013 entspricht. Um sich diesen Aufwand zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zu sparen, kennzeichnen Sie in Ihrer Firma einheitlich, einfach und international verständlich nach aktueller DIN EN ISO 7010.

Warum soll man Sicherheitskennzeichen erneuern?

Neben der eben erwähnten international verständlichen Symbolpalette, sind auch Symboländerungen ggü. der ASR A1.3:2007 eingeflossen. Die erneuerten Piktogramme sind besser sichtbar und einfacher zu deuten. Ein Zeichen steht dabei für genau eine Sicherheitsaussage. Weiterhin stehen in vielen Betrieben über die Jahre Umbauten oder Neubauten an. Da diese ohnehin nach aktueller Norm kennzeichnet sind und eine Vermischung verschiedener Kennzeichnungsnormen gesetzlich nicht zulässig ist, muss man in diesem Rahmen die Sicherheitskennzeichnung im kompletten Betrieb auf aktuelle Norm vereinheitlichen werden. Zu diesem Thema schreibt der Normenausschuss im Hinblick auf die DIN ISO 23601 / DIN EN ISO 7010 (Auszug): „Des Weiteren muss er die Pläne/Zeichen im gesamten Betrieb einheitlich einsetzen und darf nicht gleichzeitig noch die alten Pläne/Zeichen verwenden.“

Quelle: http://www.din-mitteilungen.de/sixcms_upload/media/2896/DIN_ISO_23601.pdf

Was gibt es noch zu beachten?

Im Gegensatz zur Arbeitsstättenverordnung sind die Arbeitsstättenregeln (ASR) rechtlich nicht bindend. Die ASR konkretisieren und ergänzen die Verordnung und dienen dem Arbeitgeber als Unterstützung bei der Umsetzung der ArbStättV im Betrieb. Bei Umstellung der Sicherheitskennzeichen auf aktuelle Norm, sind zur Gewährleistung von Sicherheit und Schutz der Mitarbeiter alle Beschäftigten entsprechend zu unterweisen. Auch muss vermittelt werden, dass in anderen Betrieben abweichende Sicherheitszeichen verwendet werden können. Einen schnellen Überblick über alte und aktuelle Sicherheitskennzeichen verschafft Ihnen die Transferliste als PDF.

Autor

storch

Veröffentlicht

28. April 2017

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