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Handbetätigte Hubwagen müssen geprüft werden

Auch handbetätigte Hubwagen müssen geprüft werden!

Gemäß DGUV Vorschrift 68 sind auch handbetätigte Hubwagen ohne Motorantrieb als Flurförderfahrzeuge anzusehen. Auch die DGUV Vorschrift 67 und 69 gilt für Flurförderfahrzeuge und sind momentan weitestgehend inhaltsgleich. Für die regelmäßige Prüfung des Hubwagens ist der Bediener verantwortlich - und zwar täglich auf sichtbare Mängel sowie Funktionsfehler bei der Benutzung. Stellt der Nutzer solche Fehler fest, muss er dies unverzüglich dem Betreiber mitteilen. Nach einem Jahr müssen Flurförderzeuge durch einen Sachkundigen überprüft und die Ergebnisse dokumentiert werden.

Es liegt im Ermessen des Unternehmers, wen er mit der Prüfung des handbetriebenen Flurförderfahrzeuges beauftragt. Die Prüfperson muss die Inspektion objektiv und unbeeinflusst von betrieblichen und wirtschaftlichen Einflüssen vornehmen. Die Prüfung des Hubwagens darf nur durch eine sachkundige Person durchgeführt werden, welche aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und Erfahrung über ausreichende technische Kenntnisse verfügt und mit den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften vertraut ist. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, so muss die Prüfung durch einen geeigneten Servicebetrieb erfolgen.

Nach FEM 4.004 wird unterschieden zwischen einer kleinen und großen Prüfung. Aller 500 – 600 Betriebsstunden müssen Gabeln, Bolzen, Fahrgestell und Ketten geprüft werden. Bei der jährlichen Inspektion (ca. 2.000 – 2.400 Betriebsstunden) sind u.a. folgende Punkte zu kontrollieren:

  • Allgemeine Sichtprüfung (z.B. Verschleiß, Schweißnähte, Gelenke, Bolzen, Verschraubungen)
  • Prüfung der Lenkung (Radlager, Gelenke, Lenkgestänge, Deichselsicherung)
  • Prüfung der Räder (Radlager, Radbolzen, Bereifung)
  • Prüfung der Bremsen (falls vorhanden)
  • Prüfung Fahrgestell (Rahmen, Traversen, Schweißnähte)
  • Prüfung der Hydraulikanlage (Leichtgängigkeit und auf Dichtheit bei Nennlast, sichere Funktion der Schalthebel)
  • Bei angehobener Nennlast darf sich die Last innerhalb von 5 Minuten nicht mehr als 4 cm selbständig absenken.

Zur Dokumentation einer mängelfreien Prüfung, empfehlen wir Ihnen unsere Prüfplakette mit der Angabe "Geprüft nach DGUV Vorschrift 68" 

Prüfplakette - Geprüft nach DGUV Vorschrift 68Prüfplakette - Geprüft nach DGUV Vorschrift 68

Unser Sortiment umfasst zudem eine Vielzahl an:

Autor
Kristin Hergenhan • Produktmanagerin für Kennzeichnung
Kategorie
Veröffentlicht
6. Januar 2022
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