Warnkleidung - Sicherheit durch Sichtbarkeit - Brewes Magazin

Warnkleidung - Sicherheit durch Sichtbarkeit

Die Deutsche Gesetzliche UnfallVersicherung (DGUV) hat ihre Information 212-016 „Warnkleidung“ mit Stand Juli 2021 aktualisiert.
Grund genug, wieder einmal genauer hinzuschauen.

Der Vorteil der DGUV-Informationen liegt darin, dass man alle relevanten Fakten zusammengefasst dargestellt bekommt, ohne selbst eine umfangreiche Recherche zum gesuchten Thema vornehmen zu müssen.

Zuerst aber ein kurzer Überblick zu den Änderungen gegenüber der Ausgabe Stand Dezember 2010 (Zitat):

  • Aktualisierung der Inhalte entsprechend der neuen Norm DIN EN ISO 20471
  • Neues Kapitel „Warnkleidung in Verbindung mit Schnittschutz“
  • Neues Kapitel „Schwerentflammbare Warnkleidung“
  • Überarbeitung des Kapitels „Auswahl von Warnkleidung bei Bahnen“
  • Überarbeitung des Kapitels „Bestimmungsgemäßes Tragen von Warnkleidung“
  • Darstellung weiterer Situationen, in denen Warnkleidung getragen wird
  • Überarbeitung der Bekleidungssituationen in Abhängigkeit von der Gefährdungssituation und Witterung
  • Neue Anlage „Betriebsanweisung Straßenverkehr“
  • Streichung der Anlagen „Gefährdungsermittlung“, „Entscheidungshilfe“ und „Checkliste für die Anschaffung“

Wie alles im Arbeitsschutz, steht auch bei diesem Thema die Gefährdungsbeurteilung am Anfang aller Betrachtungen. Deshalb gibt das Kapitel „Anwendungsbereich“ einen konkreten Überblick über die Gefährdung von Personen durch den Verkehr von Straßen- und Schienenfahrzeugen sowohl im innerbetrieblichen Arbeitsumfeld als auch im öffentlichen Verkehrsraum, wenn dieser zum Arbeitsbereich wird.

Grundsätzlich soll Warnkleidung getragen werden, um die Erkennbarkeit einer Person zu erhöhen. Dies trifft für alle Arbeitssituationen zu, bei denen am Tag sowie bei Dämmerung und Dunkelheit das „Übersehen werden der Person“ ein Risiko darstellt.

Ausgehend von der konkreten Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des

  • Einsatzortes (innerbetrieblich, außerbetrieblich)
  • der Einsatzbedingungen (im öffentlichen Verkehrsraum, Baustelle, im Gleisbereich, Wetter)
  • der persönlichen Konstitution des Arbeitnehmers (Körpergröße, Passform)

ergeben sich damit die Kriterien für die Anschaffung von Warnkleidung.

Wie sehen die Beschaffenheitsanforderungen an Warnkleidung aus?

Die Norm DIN EN ISO 20471 „Hochsichtbare Warnkleidung – Prüfverfahren und Anforderungen“ vom September 2013, mit Stand 2017,
hat die DIN EN 471 „Warnkleidung“ ersetzt. Sie bestimmt die Anforderungen an diese spezielle Schutzkleidung, damit die Anwesenheit des Trägers oder der Trägerin auch visuell signalisiert wird.

Die Hersteller von Warnkleidung müssen sich dabei an die Vorgaben der Kennzeichnung halten und in ihrer Konformitätserklärung versichern, dass die Warnkleidung nach den geltenden Rechtsvorschriften hergestellt und in Verkehr gebracht wurde.

Wie sieht die Kennzeichnung an der Warnkleidung aus?

Kennzeichnung auf Warnkleidung

Bildnachweis: BGBau https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Informationen/212_016/212_016.pdf

1 = Name oder Kennzeichnung des Herstellers
2 = Bezeichnung des Bekleidungsstückes selbst
3 = Größenbezeichnung nach DIN EN ISO 13688
4 = die Bezeichnung DIN EN ISO 20471 (alt EN 471)
(Die Hersteller dürfen Warnkleidung nach der alten Norm DIN EN 471 noch herstellen und am Markt bereitstellen, solange das Zertifikat gültig ist.)
5 = Piktogramm mit Angabe der Bekleidungsklasse (x) neben stilisierter Weste
6 = Ein Pflegeetikett entsprechend ISO 3758 mit einem Hinweis auf die maximale Anzahl der Waschzyklen CE-Kennzeichnung als sichtbarer Ausdruck der EU-Konformität

Wonach sind die Klassen für Warnkleidung eingeteilt?

Warnkleidung wird je nach Mindestfläche an fluoreszierendem sowie retroeflektierendem Material in 3 Klassen eingeteilt, wobei Klasse 3 die beste Sichtbarkeit bietet.

Auszug aus Tabelle 1:
„Mindestflächen des sichtbaren Materials in m² (entspr. Tab. 1 der DIN EN ISO 20471)“ 

Mindestfläche Material Kleidung Klasse 3
[m2]
Kleidung Klasse 2
[m2]
Kleidung Klasse 1
[m2]
Fluoreszierendes Hintergrundmaterial 0,80  0,50  0,14
Retroreflektierendes
Material
0,20 0,13 0,10
Material mit kombinierten
Eigenschaften
0,20


Beispiele:
Klasse 1: z. B. Überwurf, Rundbundhose
Klasse 2: z. B. Weste, Jacke, einteiliger Anzug
Klasse 3: z.B. Mantel, Jacke mit Ärmel und Hose.

Fluoreszierende Hintergrundfarbe (Zitat):

„Bei unterschiedlichen Sichtverhältnissen wird der beste Kontrast von Warnkleidung zur Umgebung durch fluoreszierende Farben erreicht.
Fluoreszierende Farben sind keine natürlichen Farben und daher in der Umgebung nicht vertreten, so dass sie auffallen.
Hierzu gehören fluoreszierendes Gelb, fluoreszierendes Orange-Rot und fluoreszierendes Rot.

Deshalb sieht die DIN EN ISO 20471 diese drei Farben für das Hintergrundmaterial der Warnkleidung vor.“

Retroreflektierende Streifen

Nach DIN EN ISO 20471 müssen retroreflektierende Streifen aus Reflexmaterial für Kleidung Klasse 2 und 3 angebracht sein.

Zitat:
„In der Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen werfen die retroreflektierenden Streifen auf der Warnkleidung das Licht von Scheinwerfern zurück und sorgen dafür, dass Personen, die sich im Verkehrsbereich aufhalten, von anderen Verkehrsteilnehmenden rechtzeitig gesehen werden können.“

Schwer entflammbare Warnkleidung als Erweiterung der Beschaffenheitsanforderungen

Schwer entflammbare Warnkleidung wird erforderlich, wenn der Beschäftigte mit nachstehenden äußeren Einflüssen konfrontiert ist und die Warnkleidung auf diese Einflüsse hin geprüft wurde:

  • begrenzte Flammenausbreitung (Kennzeichnungs-Code A) heißt:
    Prüfung der begrenzten Flammausbreitung
    Das Material brennt nicht weiter, weist keine Lochbildung auf und kein brennendes oder
    schmelzendes Material tropft ab.

  • konvektive Hitze (Kennzeichnungs-Code B) heißt:
    Bestimmung des Wärmedurchgangsverhaltens bei Einwirkung einer Flamme
    Das Material wird von einer Seite beflammt. Auf der gegenüberliegenden Seite wird der Anstieg
    der Temperatur gemessen. Es wird dabei geprüft, wie lange es dauert, bis die Temperatur um
    eine Differenz von 24°C angestiegen ist. Ein solcher Temperaturanstieg entspricht auf der Haut
    einer Verbrennung 2. Grades.

  • Strahlungshitze (Kennzeichnungs-Code C) heißt:
    Bestimmung des Wärmedurchgangsverhaltens bei Einwirkung von Strahlungswärme
    Bei dieser Prüfung wird das Material einer Wärmequelle und der damit verbundenen
    Wärmestrahlung ausgesetzt. Es wird ermittelt, wie lange es dauert, bis eine
    Verbrennung 2. Grades entsteht.

  • flüssige Aluminiumspritzer (Kennzeichnungs-Code D)
    Prüfung der Schutzleistung mit geschmolzenem Aluminium
    Hierbei wird die Beständigkeit des Materials gegen Spritzer flüssigen Aluminiums geprüft.
    Danach darf die Unterseite (Innenseite) des Materials, welches auf der Haut anliegen würde,
    keine Schäden aufweisen.

  • flüssige Eisenspritzer (Kennzeichnungs-Code E)
    Prüfung der Schutzleistung mit geschmolzenem Eisen
    Hierbei wird die Beständigkeit des Materials gegen Spritzer flüssigen Eisens geprüft.
    Auch hier gilt für das Prüfungsergebnis, die Unterseite (Innenseite) des Materials,
    welches auf der Haut anliegen würde, darf keine Schäden aufweisen.

  • Kontaktwärme (Kennzeichnungs-Code F)
    Prüfung der Schutzleistung bei einer Kontakttemperatur von 250°C
    Das Material wird hier einer Wärmequelle mit einer Temperatur von 250°C ausgesetzt.
    Auf der gegenüberliegenden Seite wird der Temperaturanstieg gemessen.

Schlußfolgerung für den Unternehmer ist, er sollte die möglichen Einflußfaktoren in seinem Arbeitsbereich kennen und bei der Kaufentscheidung auf die Code-Kennzeichnung achten.

Warnkleidung mit Schnittschutz als Erweiterung der Beschaffenheitsanforderungen

Schnittschutzhosen werden vorrangig mit dem Einsatz von Kettensägen in Verbindung gebracht.
„Die Kennzeichnung der Schnittschutzkleidung muss mindestens das Piktogramm „Kettensäge“, die Angabe der Form, die Angabe der Schutzklasse, 1, 2 oder 3 und den Satz „Bei Beschädigung muss das Kleidungsstück ausgesondert werden“ umfassen.

Dabei richten sich die Schutzklassen nach den Laufgeschwindigkeiten der Kettensägen:

Klasse 0 Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3
16 m/s Kettengeschwindigkeit 20 m/s Kettengeschwindigkeit (Standard) 24 m/s Kettengeschwindigkeit 28 m/s Kettengeschwindigkeit


Die Angaben zur Kettengeschwindigkeit finden Sie in den Bedienungsanleitungen der
Hersteller für Kettensägen.

Bei den Formen wird unterschieden in A, B und C.

  • Die Formen A und B sind für professionelle Kettensägenführer gedacht.
    Der Schnittschutz ist im Wesentlichen auf die Vorderseiten der Beine beschränkt.
  • Die Form C soll von Personen benutzt werden, die normalerweise nicht oder nur in Ausnahmesituationen mit der Kettensäge tätig werden. Hierbei umfasst der Schutzbereich die Vorder- und Rückseite der Beine.

Diese Anforderungen wurden nunmehr auf die Warnkleidung übertragen.
Schlußfolgerung für den Unternehmer ist auch hier die genaue Kenntnis seiner Arbeitssituation.

Nachstehend nun einige Informationen für den Gebrauch von Warnkleidung im Berufsalltag.

Grundsätzlich gilt, hat der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt Warnkleidung zu tragen, so sind die Beschäftigten darüber zu unterweisen. Die Beschäftigten selbst sind damit zum bestimmungsgemäßen Tragen der Warnkleidung verpflichtet. Das schließt ein, keine Manipulationen an der Warnkleidung vorzunehmen, diese täglich vor Gebrauch einer Sichtprüfung zu unterziehen und bei Mängeln auszutauschen.

In der DGUV Information 212-016 „Warnkleidung“ heißt es dazu (Zitat):
„Warnkleidung, deren Warnwirkung durch Verschmutzung, Alterung oder Abnahme der Leuchtkraft der verwendeten Materialien nicht mehr ausreicht, muss ausgetauscht werden. Bei Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe darf die Warnkleidung nicht privat gewaschen werden, um unbeteiligte Personen nicht durch solche Stoffe zu gefährden. Die Verschleppung von Viren, Bakterien und Pilzsporen aus den verschiedenen Arbeitsbereichen in den Privatbereich muss ausgeschlossen werden.

Flammhemmend ausgerüstete Warnkleidung muss ebenfalls professionell gereinigt werden, damit die Materialeigenschaften erhalten bleiben.

Eine ordnungsgemäße Reinigung der Warnkleidung sollte entsprechend der Pflegehinweise auf dem Etikett erfolgen. Geeignet dafür ist insbesondere eine nach dem Gütezeichen RAL 992-2 (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.) zertifizierte Wäscherei und ein anerkanntes Waschverfahren. So ist sichergestellt, dass die Kleidung fachgerecht und qualifiziert gewaschen bzw. gereinigt, getrocknet und imprägniert wird.“

Zusammenfassend kann man sagen:

Sehen und Gesehen werden ist nicht nur eine Redewendung, sondern ein gutes Sicherheitsgefühl für alle Beteiligten!

Autor

Dipl.-Ing.(FH) Lutz Reichelt • Arbeitsschutzfachingenieur

Veröffentlicht

23. September 2021

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