Lärm am Arbeitsplatz – So schützen Sie Ihr Gehör - Brewes Magazin

Lärm am Arbeitsplatz – So schützen Sie Ihr Gehör

Unsere Ohren sind ständig für uns im Einsatz. Ob im privaten Bereich oder im Job, sie sind den Geräuschen in unserer Umgebung schutzlos ausgeliefert. Während wir zu Hause die Möglichkeit haben, die Musik leiser zu drehen oder das Fenster zu schließen, haben viele auf Arbeit keine Wahl. Beispielsweise im Straßenbau, in der Nähe von lauten Maschinen oder auf Flughäfen gehört Lärm zum Alltag. Das kann Lärmschwerhörigkeit zur Folge haben. Der Arbeitgeber hat die gesetzliche Pflicht, seine Mitarbeiter vor Verletzungen durch einen zu hohen Lärmpegel zu schützen.

Welche Gefahren bestehen für das Gehör?

Wie laut ein Geräusch ist, wird mit Hilfe des sogenannten Schallpegels bestimmt. Dieser wird mit der Einheit Dezibel (dB(A)) angegeben. Übersteigt dieser Pegel einen gewissen Wert, kann das Gehör nachhaltig geschädigt werden. Im Hörorgan befinden sich viele kleine Haarzellen, welche durch einen zu hohen Schallpegel zerstört werden. Dies kann über einen langen Zeitraum unbemerkt passieren. Aber auch ein einziges sehr lautes Geräusch kann die Beschädigung der Haarzellen verursachen. Diese Verletzung des Gehörganges wird als Lärmschwerhörigkeit bezeichnet. Sie ist nicht heilbar und kann nur geringfügig gelindert werden.

Zu viel Lärm hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf das Hörvermögen. Der gesamte Organismus kann beeinträchtigt werden. Mögliche Symptome sind Kopfschmerzen, Muskelverspannungen, Schlafstörungen, Magen-Darm-Erkrankungen, erhöhter Blutdruck/Herzfrequenz sowie gesteigertes Herzinfarktrisiko.

Bei einem zu hohen Lärmpegel steigt auch die Unfallgefahr, da beispielsweise akustische Signale oder Warnrufe nicht gehört werden.

Was muss der Arbeitgeber tun?

In erster Linie muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen bzw. erstellen lassen. Dabei ist zu ermitteln, ob Lärm vermieden werden kann. Gibt es zum Beispiel defekte oder klappernde Bauteile, die repariert werden können oder kann der Schall mit anderen Mitteln gedämmt werden? Sind keine technischen (T) Ausbesserungen durchführbar, müssen organisatorische (O) Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Möglicherweise gibt es andere Produktionswege, die einen geringeren Schallpegel verursachen. Ist auch das keine Option, muss der persönliche (P) Gehörschutz bereitgestellt werden.

Die Minimierung des Lärmpegels wird somit durch das TOP-Prinzip beschrieben und umfasst zuerst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Maßnahmen.

Wann muss der Arbeitgeber handeln?

Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibration (LärmVibrationsArbSchV) gibt sogenannte Auslösewerte vor. Werden diese erreicht, besteht für den Arbeitgeber Handlungsbedarf. Zuerst muss also die akustische Belastung im Betrieb ermittelt werden. Dafür wird der Mittelwert des Lärms während eines achtstündigen Arbeitstages festgestellt. Dieser Wert wird Tages-Lärmexpositionspegel genannt.

Tages-Lärmexpositionspegel liegt bei 80 dB(A)

Beträgt der durchschnittlichen Lärmpegel an einem Arbeitsplatz 80 dB(A) muss der Arbeitgeber entsprechenden Gehörschutz zur Verfügung stellen.

Tages-Lärmexpositionspegel liegt bei 85 dB(A)

Bei einem Schallpegel von 85 dB(A) und mehr ist nicht nur der Betrieb zur Bereitstellung von Gehörschutzmitteln verpflichtet. Die Mitarbeiter haben nun auch die Pflicht, den Gehörschutz zu tragen.

Benutzung von Gehörschutz

Der Arbeitgeber hat seine Mitarbeiter im Umgang mit den Gehörschutzmitteln zu unterweisen. Das ist besonders wichtig, da eine falsche Nutzung die Dämmung des Lärms beeinträchtigen und so wiederrum das Gehör beschädigt werden kann.

Eine Betriebsanweisung zum ordnungsgemäßen Einsatz von Gehörschutzmitteln sollte für alle Mitarbeiter zugänglich sein. Diese muss Hinweise zur Benutzung und Tragedauer, zum Entfernen sowie zur Pflege des Gehörschutzes beinhalten. Es sollte außerdem beschrieben werden, wie der Benutzer mit festgestellten Mängeln umzugehen hat.

Den Mitarbeitern muss klar sein, dass sie dazu verpflichtet sind Gehörschutzmittel zu tragen, sobald sie sich in einem kennzeichnungspflichtigen Lärmbereich befinden.

Welche Arten von Gehörschutzmitteln gibt es?

Es werden zwei Arten von Gehörschützern unterschieden:

  • Kapselgehörschützer
  • Gehörschutzstöpsel

Kapselgehörschützer

Ein Kapselgehörschützer hat die klassische Kopfhörerform. Dabei umschließen zwei Kapseln, die mit einem Bügel über dem Kopf oder im Nacken verbunden sind, die Ohren komplett. Die Kapseln bestehen aus einer harten Außenschale, die mit schalldämmendem Material gefüllt und an den Berührungsstellen gepolstert ist. Manche Arten von Kapselgehörschützern lassen sich sehr gut mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen kombinieren, wie beispielsweise Schutzhelmen. Sie werden dann direkt am Helm befestigt. Kapselgehörschützer eignen sich besonders wenn der Gehörschutz oft auf- und wieder abgesetzt wird. Dies ist zum Beispiel bei wiederkehrenden kurzen Lärmquellen der Fall. Die Kapselgehörschützer sind ebenfalls zu empfehlen, wenn Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden.

Der Kapselgehörschützer „Classic“ ist den gesamten Monat März bei Brewes im Angebot. Schützen Sie Ihr Hörvermögen im Arbeitsalltag! Sie finden den Kapselgehörschützer „Classic“ in unserem Brewes Onlineshop.

Gehörschutzstöpsel

Gehörschutzstöpsel werden direkt in den Gehörgang gesteckt und erzeugen so die schalldämmende Wirkung. Alternative Bezeichnungen sind Ohrstöpsel oder auch Ohropax. Die Stöpsel bestehen aus flexiblem Schaumstoff, der sich an die Form des Ohres sehr gut anpasst.

Besonders zu empfehlen sind die Gehörschutzstöpsel bei ständigem Lärm im Arbeitsalltag. Oftmals müssen neben dem Gehörschutz auch andere persönliche Schutzeinrichtungen getragen werden. Die Stöpsel eignen sich sehr gut in Kombination mit beispielsweise einer Schutzbrille, einem Schutzhelm oder Atemschutzgerät.

Autor

Anja L.

Veröffentlicht

10. März 2015

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