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Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t im angegebenen Zeitraum frei, vers. Ausführungen
- Verkehrszeichen "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse im angegebenen Zeitraum frei"
- nach StVO §41 Absatz 2
- Das Zeichen gibt an, dass ein Verkehrsverbot nicht für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen gilt.
- Verkehrszeichen-Nr.: 1040-37
- Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen
- Hinweis: bitte teilen Sie uns den gewünschten Aufdruck mit.