Barrierefreie Orientierung in Gebäuden durch Bodenleitsysteme

Bodenleitsysteme für barrierefreie Ausstattung gemäß DIN 32984

Aufmerksamkeitsfelder vor Gefahrenstellen warnen nicht- oder schlecht sehende Menschen. Leitstreifen geben die Richtungen vor und an Gabelungen wird durch Noppenfelder die Aufmerksamkeit erhöht.

  • Voraussetzung ist ein hoher visueller Kontrast zum angrenzenden Boden (Farbe beachten!)
  • Vorgeschrieben für Neubauten und Umbauten (Modernisierungen)
  • Schablonen für die Verlegung von Noppen und Leitstreifen sind nicht im Lieferumfang enthalten und müssen separat angefragt werden
  • Leitstreifen aus Polyurethan in den Maßen 1,6 x 29,5 cm oder 3,5 x 29,5 cm oder aus Edelstahl mit Kunststofffüllung in den Maßen 3,5 x 28 cm und 1,6 x 28 cm erhältlich
  • Aufmerksamkeitsnoppen aus Polyurethan im Ø 2,5 cm oder Ø 3,5 cm erhältlich
  • in fünf verschiedenen Farben lieferbar

Bodenindikatoren

Die Anordnung, Form und Maße werden in der Norm DIN 32984 für „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ geregelt. Bodenindikatoren haben stets eine leitende Funktion. Unterschieden wird zwischen Aufmerksamkeitsfeldern aus Noppenfeldern und Leitstreifen. Leitstreifen sollen zu den Aufmerksamkeitsfeldern leiten. Die Aufmerksamkeitsfelder wiederum sollen auf mögliche Gefahren wie z.B. den Beginn von Treppen oder Fahrstühlen hinweisen. Komibiniert sollen diese beiden Indikatioren sehbehinderten Menschen einen sicheren Weg durch das Gebäude garantieren.

Barrierefreie Gebäudeorientierung

Das barrierefreie Bauen ist seit 2013 im Baugesetz verankert. Dabei haben alle öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Kinos, Museen und Theater die Barrierefreiheit bei Modernisierungen und Neubauten zu beachten.

Sehende Menschen orientieren sich bei der Fortbewegung visuell an räumlichen Gegebenheiten. Blinde und sehbehinderte Menschen hingegen sind bedingt durch das fehlende oder eingeschränkte Sehvermögen, Orientierungsproblemen und damit verbundenen Gefährdungen ausgesetzt.

Bei der Gebäudeplanung von barrierefreien Bauten ist auf das Zwei-Sinne-Prinzip zu achten. Das bedeutet, dass alle warnenden oder leitenden Informationen immer mit zwei alternativen Sinnen erfassbar sein müssen. Abgesehen von der visuellen (Sehen) Wahrnehmung kann hier auch die taktile (Fühlen oder Tasten) oder auditive (Hören) Wahrnehmung genutzt werden.

Blinde Personen können taktile (tastbare) Informationen nutzen, die sie mit einem Langstock, Füßen oder Fingern wahrnehmen. Handlaufschilder und Bodenindikatoren sind geeignete Mittel, um Menschen mit Sehbehinderung eine Orientierungshilfe zu geben. Der richtige Einsatz der Handlaufschilder sowie der Bodenindikatoren ist in Normen fest vorgeschrieben. Die genaue Nutzung der Bodenleitsysteme ist in der Norm DIN 32984 spezifiziert.

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