Taktile Handlaufschilder helfen sehbehinderten Personen zur besseren Gebäudeorientierung. Auf den Handlaufschildern befinden sich ertastbare Informationen, die dem Sehbehinderten eine selbständige Orientierung im Gebäude ermöglicht. Die taktile (tastbare) Beschriftung erfolgt nach entsprechenden DIN-Normen und ist vom DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) anerkannt. Die Handlaufschilder sind je nach den Kundenanforderungen und Kundenwünschen in verschiedenen Materialien, Größen und Farben lieferbar.
Für das barrierefreie (gefahrlose) Bewegen in verwinkelten oder mehrstöckigen Gebäuden ist die Handlaufkennzeichnung äußerst wichtig. Die Anbringung von Handlaufschildern muss so erfolgen, dass sie für den Sehbehinderten leicht zu finden sind. Empfohlen wird hierbei die Anbringung vor oder nach einem Knick des Handlaufs. Wegen Verletzungsgefahr führt man die Montage von Handlaufschildern mit mindestens 5 cm Wandabstand durch. Die Farben der Handlaufschilder sollten in einem hohen Kontrast zur Farbe des Treppenlaufs ausgesucht werden. Anhand tastbarer Beschriftung auf den Handlaufkennzeichnungen werden den Sehbehinderten Informationen vermittelt. Es werden die Pyramidenschrift und Brailleschrift für die Handlaufschilder verwendet. Die zu vermittelnde Information sollte bei beiden Schriften übereinstimmend sein. Die Pyramidenschrift steht dabei direkt unter der Brailleschrift. Beide Schriften sind nach oben ausgerichtet (12 Uhr Position). Gebäude, welche ein Treppenhaus mit zwei Handläufen besitzen, müssen beide Seiten (rechts und links) mit Handlaufschildern kennzeichnen. Für den Sehbehinderten ist die Orientierung am rechten Treppenlauf wichtig. Am Anfang des rechten Handlaufes findet er das Handlaufschild mit der Information welches Stockwerk er erreicht (z.B. „ZUM 1. OG“, „1. OG ->“). Am Ende desselben Treppenlaufs steht auf dem Handlaufschild die Information wo er sich aktuell befindet (z.B. „1. OG“). Treppenhäuser mit nur einem installierten Handlauf kennzeichnen diesen nur mit einem Handlaufschild. Auf diesem Schild steht nur die Angabe des erreichten Stockwerkes.
Die Pyramidenschrift ist eine erhabene „Normalschrift“, die sowohl für Sehbehinderte, die keine Brailleschrift beherrschen, als auch für die sehenden Menschen verständlich ist. Dank der Prismenform mit einer leicht gerundeten Oberkante sind die einzelnen Buchstaben mit den Fingern lesbar. Die Anforderungen an die serifenlose Darstellung in möglichst gleichmäßiger Strichstärke der Pyramidenschrift sind in der DIN 32986 festgehalten. Es sind grundsätzlich nur Großbuchstaben zu verwenden, Kleinbuchstaben werden in Einzelfällen benutzt, z.B. bei Haus- oder Raumnummern.
Die Versalhöhe (Höhe der Großbuchstaben oberhalb der Grundlinie) darf nicht kleiner als 10 mm sein, um eine eindeutige Ertastbarkeit zu gewährleisten. Bei Versalhöhen 10 - 25 mm ist ein prismenförmiger Querschnitt erforderlich. Die Versalhöhe bei Handlauf- und Mehrwort- beschriftungen liegt vorzugsweise bei 13 mm.
e = min. Reliefhöhe, in mm - Die Erhabenheit der Buchstaben beträgt bei 10 mm Versalhöhe 1,2 mm. Bei 25 mm Versalhöhe sind es schon 2,0 mm. Für Errechnung der minimalen Reliefhöhe gilt folgende Gleichung: e = 0,666 + 0,0534h
h = Versalhöhe, in mm
a = Bei prismenförmigen Schriften beträgt der Mindestabstand zwischen zwei Zeichen 4 mm. Es wird an der breitenmäßig größten Ausdehnung der tastbaren Oberkante der Buchstaben bzw. Ziffern gemessen. Der Abstand wächst proportional mit der Versalhöhe.
Der Zeilenabstand liegt mind. bei 120 % der Versalhöhe, gemessen an der Grundlinie.
Der Wortabstand muss 1,1 mal größer sein als die Breite des größten Buchstabens „M“.
Die abgerundeten Tastkanten sollten 0,2 mm betragen, können aber bis auf 0,6 mm vergrößert werden.
Die Brailleschrift ist seit 1879 eine offizielle Schrift für erblindete Menschen. Sie beruht auf einem 6-Punkt-System. Sie wird auch Punktschrift oder Blindenschrift genannt. Diese Schrift ist durch Ertasten lesbar. Dank eines Grundrasters für die Blindenschrift bestehend aus zwei Spalten und drei Zeilen, kann man bis zu 63 Zeichen bestehend aus Buchstaben, Ziffern, Sonder- und Satzzeichen abbilden. Der Sinn des Lesetextes ergibt sich je nach der Stellung der einzelnen Punkte im 6-Punkt-Raster. Die Finger der Sehbehinderten ertasten dick aufgetragene halbkugelförmige Punkte mit glatter Oberfläche. Die genauen Maße und Punktabstände sind in der DIN 32976 festgelegt.
Großdruck wird für Beschilderungen, aber auch für den Buchdruck verwendet. Maße sind: