Lagereinrichtungen und -geräte müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein sowie betrieben und geprüft werden . Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.
Inhalt (Auszug) DGUV Regel 108-007:
- Bau und Ausrüstung
- Gemeinsame Bestimmungen
- Besondere Bestimmungen für Lagereinrichtungen
- Zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Lagereinrichtungen
- Besondere Bestimmungen für Lagergeräte
- Zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Lagergeräte sowie für Staplerhilfsmittel
- Betrieb
- Gemeinsame Bestimmungen
- Besondere Bestimmungen für Lagereinrichtungen
- Besondere Bestimmungen für Lagergeräte
- Prüfung
- Zeitpunkt der Anwendung
Quelle und vollständige PDF der DGUV 108-007 finden Sie auf vbg.de .