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DGUV Vorschrift 68

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Flurförderzeuge einschließlich ihrer Anhänger. Die DGUV V68 gilt nicht für Flurförderzeuge mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk ohne Hubeinrichtung.

Die Norm behandelt u.a. folgende Aspekte:

  • Standsicherheit
  • Mängel
  • Beladung
  • Fahrt
  • Verhalten während des Betriebs
  • Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten
  • Flüssiggasantrieb
  • Einsatz in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen

Die aktuelle Norm finden Sie in voller Länge als PDF auf dguv.de.

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