Gläserkennzeichnung nach DIN EN 166
Abbildung 1
Filtertyp:
Code |
Filtertyp |
2 |
UV-Schutzfilter |
2C oder 3 |
UV-Schutzfilter mit guter Farberkennung |
4 |
IR-Schutzfilter |
5 |
Sonnenschutzfilter |
6 |
Sonnenschutzfilter mit Infrarot-Anforderung |
Keine Nr. |
Schweißerschutzfilter |
Tönungsstufe:
Tönungsstufe |
Tönungsvarianten |
1,2 |
Gelb oder Klar |
1,7 |
Orange |
2,5 |
Grau oder Bronze |
3,1 |
Dunkelgrau, Dunkelbronze, Blau, Rot, verspiegelt |
Kurzzeichen des Herstellers:
Jeder Hersteller von normgerechten Arbeitsschutzbrillen kennzeichnet an dieser Stelle die Sichtscheiben des Augenschutzes mit einem eindeutigen Kürzel.
Optische Klasse:
Klasse |
Bedeutung |
1 |
Für hohe Anforderungen an die Sehgenauigkeit, keine Verzerrung, für den Dauergebrauch geeignet |
2 |
Für durchschnittliche Anforderungen an die Sehleistung. |
3 |
Für den Einsatz ohne größere Anforderungen an die Sehleistung Nicht für den Dauergebrauch! Nur in Ausnahmefällen! |
Mechanische Festigkeit:
Zeichen |
Bemerkung |
ohne |
Mechanische Grundfestigkeit |
S |
Stoßfestigkeit = 5 m/s |
F |
Stoßfestigkeit = 45 m/s |
B |
Stoßfestigkeit = 120 m/s |
A |
Stoßfestigkeit = 190 m/s |
T |
Beständigkeit zwischen -5°C und +55° |
Zur Erreichung der mechanischen Festigkeit werden verschiedene Materialien für die Scheiben der Schutzbrillen eingesetzt, z. B:
- Polycarbonat: mechanische Festigkeit F und B
- Acetat: mechanische Festigkeit F
Weitere Schutzkennzeichnung:
Kennzeichnung |
Bedeutung |
9 |
Sichtscheiben sind auf Nichthaften von Schmelzmetall geprüft |
K |
Oberflächen der Sichtscheiben sind beständig gegen Beschädigung durch kleine Teilchen („Kratzfestigkeit“) |
N |
Oberflächen der Sichtscheiben sind beständig gegen Beschlagen |