EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542
Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 trat am 17. August 2023 in Kraft und ersetzt die bisherige Batterierichtlinie 2006/66/EG. Sie regelt das Inverkehrbringen, die Nutzung und das Recycling von Batterien in der EU und gilt seit 18. August 2025 verbindlich.
Ziel ist eine nachhaltige und transparente Batteriewirtschaft, mit klaren Anforderungen an Sicherheit, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit und CO₂-Fußabdruck. Hersteller müssen künftig den gesamten Lebenszyklus ihrer Batterien dokumentieren und verantworten.
Zentraler Bestandteil ist der digitale Batteriepass, der ab Februar 2027 für bestimmte Batterietypen (z. B. in Elektrofahrzeugen, Industriebatterien > 2 kWh, Batterien in leichten Verkehrsmitteln) verpflichtend wird. Er stellt über einen QR-Code umfassende Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung, Leistungsdaten und Entsorgung bereit.
Die Batterieverordnung gilt als Vorreiter für den Digitalen Produktpass (DPP) und wird technologisch eng mit der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) verzahnt.
Offizieller Volltext (EUR-Lex): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1230/oj