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Hinweise zur Kennzeichnung mit Sicherheitszeichen

Die betrieblichen Sicherheitsschilder sollten die aktuell gültige Arbeitsstättenregel ASR A1.3 erfüllen, derzeit also Ausgabe 2013. Nur dann kann der Arbeitgeber davon ausgehen, nach den Vorgaben der gesetzlich verbindlichen Arbeitsstättenverordnung zu kennzeichnen. Bestehende Kennzeichnung nach BGV A8 darf weiterhin verwendet werden, allerdings muss dann in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und begründet werden, dass die veraltete Kennzeichnung weiterhin dem Schutzziel der Arbeitsstättenverordnung genügt.

Bitte beachten Sie dass von einer Mischung unterschiedlicher Kennzeichnungsrichtlinien abzusehen ist. Beachten Sie also: staatliches Recht steht über berufsgenossenschaftlichem Recht! Der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (DGUV) hat seinen Mitgliedern deshalb die Außerkraftsetzung der BGV A8 empfohlen.

Schilder und Kennzeichen nach ISO 7010

Die DIN EN ISO 7010 enthält Sicherheitszeichen, die auf internationaler Ebene genormt und registriert sind. Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 vereinfachen den Informationsaustausch auf interkultureller Ebene.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Arbeitsstättenregel ASR erleichtert die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Festlegung der geeigneten Schutzmaßnahmen. Es werden die Sicherheitszeichen der DIN EN ISO 7010 angewendet. Mit der Kennzeichnung nach ASR kann der Arbeitgeber die Einhaltung der Vorgaben der ArbStättV für sich geltend machen. Für die Kennzeichnung sind u.a. folgende Regelungen von Bedeutung:

  • ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutz-kennzeichnung
  • ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungspläne
  • ASR A3.4: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

Schilder und Kennzeichen nach DIN 4844

Bis zur Veröffentlichung der DIN EN ISO 7010 im Oktober 2012 enthielt die DIN 4844 alle relevanten Sicherheitskennzeichen für den Arbeitsschutz. Mittlerweile handelt es sich nur noch um eine Restnorm mit Zeichen, die nicht in der DIN EN ISO 7010 enthalten sind (z.B. für den Wassersport).

Schilder und Kennzeichen nach BGV A8

Die BGV A8 war eine berufsgenossenschaftliche Vorschrift zur Umsetzung der EWG Richtlinie 92/58. Sie wurde durch die ASR A1.3 abgelöst.

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