Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Anwendungsbereich
Anzuwenden ist diese Richtlinie von Maschinenherstellern, Maschinenimporteuren (Maschinen aus Nicht-EU), Maschinenherstellern sowie Unternehmen, welche Maschinen umbauen (z.B. zur Leistungssteigerung).
Diese Richtlinie gilt für:
- Maschinen
- auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte
- abnehmbare Gelenkwellen
- unvollständige Maschinen.
Vollstädnige Maschinenichtlinie 2006/42/EG als PDF: eur-lex.europa.eu
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als PDF: baua.de