Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Anwendungsbereich

Anzuwenden ist diese Richtlinie von Maschinenherstellern, Maschinenimporteuren (Maschinen aus Nicht-EU), Maschinenherstellern sowie Unternehmen, welche Maschinen umbauen (z.B. zur Leistungssteigerung).

Diese Richtlinie gilt für:

  • Maschinen
  • auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte
  • abnehmbare Gelenkwellen
  • unvollständige Maschinen.

Vollstädnige Maschinenichtlinie 2006/42/EG als PDF: eur-lex.europa.eu

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als PDF: baua.de

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