Für die Kennzeichnung von kontrollierten Ventilen aller Art, bieten wir Ihnen unsere universelle Prüfplakette „Ventil geprüft“ an. Sie besteht aus Sicherheitsfolie, die manipulationssicher und sehr temperaturbeständig ist.
Überwachungsbedürftige Anlagen werden laut BetrSichV vom Betreiber verantwortet. Dieser muss Sorge tragen, dass durch Maschinen und Anlagen keine Gefahren bestehen. Dazu hat er eine befähigte Person oder zugelassene Überwachungsstellen in wiederkehrenden Abständen für die Wartung zu beauftragen. Im Haftungsfall wird so nachgewiesen, dass alle sicherheitstechnischen Vorschriften eingehalten worden sind.
Prüfungen werden vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt. Außerdem nach wesentlichen Änderungen sowie in regelmäßigen Abständen. Kontrolliert wird, ob sicherheitsrelevante Teile ordnungsgemäß ausgesucht, eingebaut, bemessen, justiert und angeordnet wurden und ob diese Teile funktionsfähig sind. Darüber hinaus dürfen ggf. austretende Flüssigkeiten, Gase oder andere Stoffe keine Gefahr darstellen und müssen sicher abgeleitet werden. Im Rahmen wiederkehrender äußerer sowie innerer Prüfungen von Druckgeräten werden auch Sicherheitsventile überprüft.
Der Versicherungsschutz erlischt im Schadensfall, wenn die vorgegebenen Fristen oder Prüfumfänge nicht eingehalten werden. Zivil- oder strafrechtliche Folgen können ebenfalls die Konsequenz sein.
Ist ein Ventil geprüft oder nicht? Darüber kann auf den ersten Blick nur eine entsprechende Prüfplakette Auskunft geben. So können nicht nur der Betreiber oder der Sicherheitsbeauftragte, sondern alle Mitarbeiter die Instandhaltung der Ventile im Auge behalten. Unsere Plaketten bestehen aus manipulationssicherer Folie und können somit nicht in einem Stück entfernt, um auf ein ungeprüftes Ventil übertragen zu werden. Die Prüfplakette „Ventil geprüft“ klebt durch ihren Hochleistungsklebstoff auch auf schwierigen Untergründen und ist resistens gegen äußere Einflüsse. Mit einem Durchmesser von 15 mm passt sie auch an kleinere Ventile oder Stellen, mit wenig Klebefläche.
TRBS 1201 Teil 2 sowie die BetrSichV § 15 legen die Prüffristen von überwachungsbedürftigen Anlagen und deren Bauteilen fest. Die Intervalle werden durch die betriebsinternen Gefährdungsbeurteilungen bestimmt. Ein weiteres Kriterium der Ventilprüfung sind deren Einsatzbedingungen. Außerdem sollten Häufigkeit, mechanische Beanspruchung sowie Druckverhätlnisse und Umgebungsbedingungen im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden.
Die GS-IFA-M07 schreibt für Ventile oder Ventilkombinationen eine Dokumentation vor. Die Dokumentation enthält alle Informationen zum Einbau, zur Verwendung, Wartung sowie den wichtigsten Eigenschaften der Ventile. Beispielsweise:
Nach der Wartung ist ein Prüfbericht zu erstellen. Er enthält alle Daten, Messwerte, festgestellte Mängel und weitere Ergebnisse der Prüfung.