StVO

Straßenverkehrs-Ordnung

Die Straßenverkehrsordnung regelt für Fußgänger und sämtliche Fahrzeuge die Teilnahme am Straßenverkehr. Sie ist eine Rechtsverordnung des Bundes und wird üblicherweise StVO genannt. Die Straßenverkehrsordnung enthält Verkehrsregeln, Vorschriften und Bestimmungen, die für einen sicheren, fließenden und geordneten Straßenverkehr sorgen sollen. Grundsatz der StVO ist die gegenseitige Rücksichtnahme.

Die Straßenverkehrsordnung gliedert sich in drei Hauptteile:

  • Allgemeine Verkehrsregeln (Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt, Halten und Parken)
    • Dieser erste Teil regelt das Verhalten im Straßenverkehr. Leitgedanke ist dabei das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Die wichtigsten Regelungen sind die Straßenbenutzung selbst (§ 2 StVO), die Geschwindigkeitsbegrenzung (§ 3 StVO), der Abstand (§ 4 StVO), das Überholen (§ 5 StVO), die Vorfahrt (§ 8 StVO), das Abbiegen (§ 9 StVO), das Halten und Parken (§ 12 StVO) und die Beleuchtung (§ 17 StVO).1
  • Zeichen und Verkehrseinrichtungen (Verkehrszeichen, Gefahrzeichen, Richtzeichen)
  • Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften (Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten, Ausnahmegenehmigungen)

Das gesamte Straßenverkehrsrecht setzt sich aus verschiedenen Verordnungen und Gesetzen zusammen. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) stellt die übergeordnete Rechtgrundlage dar. Darunter finden sich die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die StVO ist in Deutschland allgemein gültig und muss auch von ausländischen Fahrzeugführern eingehalten werden. Die Bußgeldvorschriften bei Verstößen werden durch den Bußgeldkatalog und das Punktesystem bzw. das Fahreignungsregister (FAER) geregelt.

Die StVO in vollem Wortlaut finden Sie auf gesetze-im-internet.de .

1 Quelle: de.wikipedia.org

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