Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie regeln die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Zu diesem Zweck enthalten die TRBS Angaben zum aktuellen Stand der Technik sowie zur Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin. Die Technischen Regeln schreiben vor, wie Gefährdungen ermittelt und bewertet werden und welche Maßnahmen darauf folgen müssen.
Die TRBS werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt herausgegeben.
Bei Einhaltung der TRBS kann davon ausgegangen werden, dass auch die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt sind. Befolgt der Arbeitgeber die Technischen Regeln der Betriebssicherheit nicht, muss er eine Alternative finden, die das gleiche Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter bietet.
Diese Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich
Quelle: baua.de