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WEEE

Richtlinie zum Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten

WEEE ist die nicht amtliche Bezeichnung der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG. Die Buchstaben stehen dabei für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“, was auf Deutsch so viel wie Elektro- und Elektronikgeräte-Altgeräte bedeutet. Die Richtlinie befasst sich mit der Vermeidung und Verringerung von elektronischem Abfall und dessen umweltbewusste Entsorgung. Grund für die Erstellung und Veröffentlichung der WEEE im Februar 2003 sind die immer größer werdende Menge an Elektronikschrott. Mit der Richtlinie wird dem Hersteller eine größere Verantwortung über das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten zugeteilt. Elektrogeräte müssen demnach so gekennzeichnet sein, dass der Hersteller eindeutig zuzuordnen ist.

Die Europäische Richtlinie 2002/96/EG muss von den EU Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde das im März 2005 mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) getan. Dieses enthält nicht nur die Vorgaben der WEEE sondern auch der RoHS-1 (Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten). Ein weiterer Schritt zur Umsetzung der WEEE auf nationaler Ebene war die Überarbeitung der VDI-Richtlinie 2343. In dieser sind vor allem praxisnahe Anweisungen und Empfehlungen zum Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten enthalten.

Quelle und vollständige Richtlinie auf http://eur-lex.europa.eu (PDF)

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