• rote Warnfahne zur Kennzeichnung überstehender Ladung
  • nach StVO § 22 (4)
  • Material: Kunststoff (Planenmaterial)
  • Größe: 300 x 300 mm
  • mit doppelt eingeschweißtem Runddrahtbügel und Befestigungsöse
  • inkl. eingefädelter Kunststoffleine ca. 0,7 m
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Produktdetails

  • rote Warnfahne zur Kennzeichnung überstehender Ladung
  • nach StVO § 22 (4)
  • Material: Kunststoff (Planenmaterial)
  • Größe: 300 x 300 mm
  • mit doppelt eingeschweißtem Runddrahtbügel und Befestigungsöse
  • inkl. eingefädelter Kunststoffleine ca. 0,7 m

Technische Daten

Versandzeit Sofort versandfertig
Farbe rot
Breite 300,0 mm
Länge 300 mm
Material Kunststoff
Befestigung Aufhängen
Norm StVO § 22 (4)
Produktart Warnflagge

Produktbeschreibung

Warnflagge für überstehende Ladung nach §22 StVO

Der § 22 der Straßenverkehrsordnung trifft folgende Aussage zur Ladungssicherung: Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Die Ladung darf bis zu 1,50 m hinausragen. Bei einer Beförderungswegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km darf die Ladung bis zu 3 m über das Fahrzeug hinausragen.

Ragt das äußerste Ende der Ladung um mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

  • eine hellrote, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne mit einer Mindestgröße von 30 x 30 mm oder
  • durch ein hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild, ebenfalls mit einer Mindestgröße von 30 x 30 mm oder
  • durch einen senkrecht angebrachten zylindrischen hellroten Körper mit einer Höhe von 30 mm einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Warnkörper bzw. Warnflagggen dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden.

Unsere Warnflaggen für überhängende Lasten hängen durch eine eingeschweißte Stahl-Haltestangen gerade und faltenlos und sind damit jederzeit in voller Größe sichtbar. Die roten Warnflaggen aus Polyethylen zeichnen sich durch lange Haltbarkeit aus. Das PE ist umweltfreundlich: es verrottet, ist grundwasserneutral und bei Verbrennung unschädlich.

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