rote Warnflagge für überstehende Ladung, StVO §22, 300 x 300 mm, Kunststoff, Befestigungsöse
- rote Warnfahne zur Kennzeichnung überstehender Ladung
- nach StVO § 22 (4)
- Material: Kunststoff (Planenmaterial)
- Größe: 300 x 300 mm
- mit doppelt eingeschweißtem Runddrahtbügel und Befestigungsöse
- inkl. eingefädelter Kunststoffleine ca. 0,7 m
- ab 1 Stück
- 1,85 € / Stück
- ab 30 Stück
- 1,70 € / Stück
- ab 50 Stück
- 1,50 € / Stück
- ab 100 Stück
- 1,30 € / Stück
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Technische Daten
Gewicht | 27,0 g |
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Katalogseite | 517 |
Verkaufsmenge | 1 Stück |
Material | Kunststoff |
Befestigung | Aufhängen |
Farbe | rot |
Breite | 300,0 mm |
Norm | StVO § 22 (4) |
Produktart | Warnflagge |
Länge | 300 mm |
Produktbeschreibung
Warnflagge für überstehende Ladung nach §22 StVO
Der § 22 der Straßenverkehrsordnung trifft folgende Aussage zur Ladungssicherung: Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Die Ladung darf bis zu 1,50 m hinausragen. Bei einer Beförderungswegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km darf die Ladung bis zu 3 m über das Fahrzeug hinausragen.
Ragt das äußerste Ende der Ladung um mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
- eine hellrote, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne mit einer Mindestgröße von 30 x 30 mm oder
- durch ein hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild, ebenfalls mit einer Mindestgröße von 30 x 30 mm oder
- durch einen senkrecht angebrachten zylindrischen hellroten Körper mit einer Höhe von 30 mm einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Warnkörper bzw. Warnflagggen dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden.
Unsere Warnflaggen für überhängende Lasten hängen durch eine eingeschweißte Stahl-Haltestangen gerade und faltenlos und sind damit jederzeit in voller Größe sichtbar. Die roten Warnflaggen aus Polyethylen zeichnen sich durch lange Haltbarkeit aus. Das PE ist umweltfreundlich: es verrottet, ist grundwasserneutral und bei Verbrennung unschädlich.