Laserklassen nach DIN EN 60825

Jede Lasereinrichtung muss mit einem Warnzeichen und einem Hinweisweisschild gekennzeichnet werden (ausg. Laser Klasse 1, dort genügt das Hinweisschild). Die Hinweisschilder müssen über die Laserklasse informieren. Jede Lasereinrichtung (ausg. Laser Klasse 1) muss auf einem Hinweisschild durch Angabe der maximalen Ausgangswert der Laserstrahlung, der Impulsdauer (falls zutreffend) und der ausgesandten Wellenlänge beschrieben werden. Mehr…

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Lasserklassen Beschreibung Beispiele
Laserklasse 1
  • ungefährliche Laserstrahlung
  • oder gekapselte Laser einer höheren Klasse (Laserstrahl nicht zugänglich)
  • CD-Player
  • Laserdrucker
Laserklasse 1M
  • Laserstrahlung im Spektralbereich 302,5 nm bis 4000 nm
  • ungefährliche Laserstrahlung, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente verkleinert wird
  • Sicherheit dadurch gegeben, dass Laser Strahlung nur aussenden kann, wenn Kontakt zu Haut oder Gewebe besteht
  • Kassen-Scanner
  • Richtlaser
  • Lichtschranken
Laserklasse 1C
  • medizinische Laser (kosmetische Anwendungen)
  • Haarentfernungslaser
Laserklasse 2
  • Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich von 400 nm bis 700 nm
  • bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich (auch für Augen)
  • Betrachtung mit optischen Instrumenten sollte vermieden werden
  • Laserpointer
  • Lichtschranken
Laserklasse 2M
  • Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich von 400 nm bis 700 nm
  • bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich (auch für Augen)
  • Gefahr für Augen bei Betrachtung mit optischen Instrumenten
  • Disco-Laser
Laserklasse 3R
  • Laserstrahlung im Spektralbereich von 302,5 nm bis 106 nm
  • Gefahr für Augen! Laserschutzbrille tragen!
  • Ziellaser an Waffen
  • Disco-Laser
Laserklasse 3B
  • Gefahr für Augen! Laserschutzbrille tragen!
  • Laser bei Lasershow
Laserklasse 4
  • Gefahr für Augen und Haut! Laserschutzbrille tragen! Nicht dem Strahl aussetzen! Schwere Schädigungen sind möglich.
  • diffus gestreute Strahlung ist ebenfalls gefährlich
  • keine Leistungsgrenze nach oben
  • Schnittlaser in Medizintechnik und Industrie
  • Hochleistungslaser
Laseraustrittsöffnung
  • bei Lasereinrichtungen der Klasse 3R, Klasse 3B und Klasse 4 muss die Laseraustrittsöffnung gekennzeichnet werden
 

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