Winterdienst im Betrieb: Räum- und Streupflicht

Winterdienst im Betrieb organisieren

Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass Wege, Treppen und Laderampen auch bei Eis und Schnee sicher begehbar bleiben. Hier finden Sie alles für Ihren Winterdienst. Vom Streugut bis zur Kennzeichnung. Ihre Pflichten im Überblick

Winterdienst-Checkliste

Eine Seite zum Ausdrucken: Flächen, Zuständigkeiten, Material und Dokumentation

Räumen und Streuen

Streugutbehälter an Treppen, Laderampen und Eingängen halten das Material dort bereit, wo Glätte zuerst gefährlich wird. Mit Streuwagen und Schneeschiebern
räumen und streuen Sie auch große Hof- und Parkflächen schnell und gleichmäßig.

Sperren und Kennzeichnen

Nebenwege oder Bereiche unter Dachkanten lassen sich nicht immer räumen. Sperren und kennzeichnen Sie diese Flächen deutlich.
Schilder wie „Kein Winterdienst“ lenken auf die geräumten Wege, ersetzen den Winterdienst aber nicht.

Eingänge sichern

Schnee, Splitt und Nässe machen den Bereich hinter der Eingangstür schnell zur Rutschfalle. Die ASR A1.5 sieht deshalb eine Sauberlaufzone
von mindestens 1,5 m Länge vor – mit Schmutzfangmatten für außen, den Übergang und innen.

Mitarbeiter schützen

Wer im Winter draußen räumt, streut oder an der Laderampe arbeitet, braucht Schutz vor Kälte und Nässe und muss auch bei Dunkelheit gut zu sehen sein.
Warnschutzjacken, gefütterte Sicherheitsschuhe und Winterhandschuhe sorgen dafür.


Das sagen unsere Kunden

Winterdienst im Betrieb: Pflichten im Überblick

Für Verkehrswege auf dem Betriebsgelände ist in der Regel der Arbeitgeber verantwortlich. Grundlage dafür sind vor allem:

  • Arbeitsschutzgesetz: Arbeitgeber treffen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten, auch auf Wegen im Freien, auf Parkplätzen und in Ladezonen.
  • Arbeitsstättenverordnung und ASR A1.8 „Verkehrswege“: Sie gelten für Verkehrswege auf dem Betriebsgelände, auch für Zufahrten, Rampen und Treppen im Freien.
  • Verkehrssicherungspflicht: Sie betrifft alle, die Ihr Gelände betreten, etwa Besucher, Kunden und Lieferanten.
  • Satzung Ihrer Gemeinde: Für öffentliche Gehwege am Grundstück regelt sie, wann und in welchem Umfang geräumt werden muss.

Räumen, streuen oder sperren

Verkehrswege sollten während der Betriebszeiten frei von Schnee und Eis sein. Wo das nicht möglich ist, kommt eine Sperrung mit deutlicher Kennzeichnung in Betracht. Besonders wichtig sind die Übergänge von außen nach innen, also Eingänge, Treppen und Laderampen. In der Unterweisung können Sie Ihre Beschäftigten auf Glättegefahren und geeignetes Schuhwerk hinweisen.

Winterdienst an einen Dienstleister vergeben

Der Winterdienst kann an einen externen Dienstleister übertragen werden. Üblicherweise bleibt dabei eine Kontrollpflicht bestehen, zum Beispiel durch stichprobenartige Überprüfung.

Winterdienst dokumentieren

Eine Dokumentation, wann, wo und von wem geräumt und gestreut wurde, hilft, die Durchführung später nachzuweisen. Unsere Winterdienst-Checkliste unterstützt Sie dabei.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften, die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb und die Satzung Ihrer Gemeinde. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine rechtliche Beratung.

Häufige Fragen zum Winterdienst im Betrieb

Frage:

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Antwort:

Verkehrswege auf dem Betriebsgelände müssen während der Betriebszeiten sicher benutzbar sein. Räumen und streuen Sie deshalb vor Arbeitsbeginn und bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte wiederholt. Für öffentliche Gehwege an Ihrem Grundstück legt die Satzung Ihrer Gemeinde fest, ab wann und wie lange der Winterdienst erfolgen muss.

Frage:

Welches Streugut ist erlaubt?

Antwort:

Auf dem eigenen Betriebsgelände sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat in der Regel unproblematisch. Viele Gemeinden schränken den Einsatz von Auftausalz auf Gehwegen ein oder verbieten ihn, teilweise auch auf Privatgrund. Salz schadet außerdem Bäumen, Grünflächen und Bodenbelägen. Prüfen Sie vor dem Kauf die Satzung Ihrer Gemeinde.

Frage:

Ersetzt ein Schild „Kein Winterdienst“ die Räum- und Streupflicht?

Antwort:

Nein. Ein Schild kann Flächen kennzeichnen, die Sie bewusst nicht räumen, zum Beispiel selten genutzte Nebenwege. Wege, die Beschäftigte oder Besucher benutzen müssen, bleiben räum- und streupflichtig, auch mit dem Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen jederzeit frei und sicher begehbar sein.

Frage:

Wie schütze ich Personen vor Dachlawinen und Eiszapfen?

Antwort:
Sperren Sie gefährdete Bereiche unter Dachkanten und Vordächern ab und stellen Sie auf, bis Schnee und Eis entfernt sind. Dauerhaft helfen Schneefanggitter auf dem Dach. Kontrollieren Sie besonders gefährdete Stellen nach starkem Schneefall und bei Tauwetter.

Frage:

Wie lang muss eine Sauberlaufzone sein?

Antwort:
Nach ASR A1.5 soll eine Sauberlaufzone mindestens 1,5 Meter lang sein und die gesamte Breite des Eingangs abdecken. Bei vielen Personen sollte sie entsprechend länger sein. Bewährt hat sich ein Aufbau in drei Zonen: außen für groben Schmutz und Schnee, im Übergang für feinen Schmutz und innen für die Restfeuchte. Die Matten müssen gegen Verrutschen gesichert sein und dürfen keine Stolperkanten bilden.

Frage:

Welche Sicherheitsschuhe eignen sich für Eis und Schnee?

Antwort:
Die Schutzklasse S3 allein sagt nichts über den Halt auf glattem Boden aus. Achten Sie im Winter auf zwei zusätzliche Kennzeichnungen: SR für geprüfte Rutschhemmung und CI für Kälteisolierung. Ein geeigneter ist also zum Beispiel mit „S3 CI SR“ gekennzeichnet. Welche Schutzausrüstung im Einzelfall nötig ist, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Sind Sie sicher, dass Sie diesen Artikel aus dem Warenkorb entfernen möchten?

Dieser Artikel ist Teil der genehmigten Anfrage. Das Entfernen entfernt alle Anfrageartikel aus dem Warenkorb.