Verkehrszeichen StVO, Überholverbot für alle Kfz VZ 276, Alu 2 mm Flachform, Ø 600 mm, RA1
- Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
- gemäß DIN 67520-1
- Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
- VZ 276
- Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
- Größe: Ø 600
- Reflexionsklasse: reflektierend RA1
- ab 1 Stück
- 41,70 € / Stück
- ab 3 Stück
- 39,70 € / Stück
- ab 5 Stück
- 37,60 € / Stück
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Technische Daten
Gewicht | 1,7 kg |
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Katalogseite | 149 |
Verkaufsmenge | 1 Stück |
Material | Aluminium |
Durchmesser | 600,0 mm |
Materialstärke | 2,00 mm |
Reflexionsklasse | RA1 |
Bauart | Flachform |
Produktbeschreibung
Verkehrsschilder "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" - Verkehrszeichen 276 nach StVO
Das Verkehrszeichen "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" (Zeichen 276) bedeutet ein generelles Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. Ein Überholverbot ist weiterhin gekennzeichnet durch eine durchgezogene Linie (Fahrbahnmarkierung) in der Fahrbahnmitte.
Das Überholverbot ist ein Streckenverbot. Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Verkehrszeichen (Aufhebungszeichen) aufgehoben wird bzw. wenn durch Abbiegen die Strecke verlassen wird. Das Überholverbot wird aufgehoben mit dem Ende der durchgezogenen Linie, sowie mit dem Verkehrszeichen 282 "Ende aller Streckenverbote" bzw. mit dem Verkehrszeichen 280 "Ende des Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art".
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