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Verkehrszeichen StVO, Verkehrsberuhigter Bereich VZ 325.1, Alu 2 mm Flachform

  • Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
  • gemäß DIN 67520-1
  • Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
  • VZ 325.1
  • Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
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Produktbeschreibung

Verkehrsschilder "Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs" - Verkehrszeichen 325 nach StVO

Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen kommt sowohl für alle Straßen eines abgegrenzten Gebietes als auch für einzelne Straßen und Straßenabschnitte in Betracht. Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches gelten folgende Regeln:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Am Anfang von verkehrsberuhigten Bereichen ist das Verkehrszeichen 325 so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einbiegen in den Bereich wahrgenommen werden kann. Am Ende von verkehrsberuhigten Bereichen ist das Verkehrszeichen 326 höchstens 30 m vor der nächsten Einmündung oder Kreuzung aufzustellen.


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