Verkehrszeichen StVO, Vorgeschr. Fahrtr. links VZ 209-10, Alu 2 mm Flachform
- Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
- gemäß DIN 67520-1
- Vorgeschriebene Fahrtrichtung links
- VZ 209-10
- Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
verschiedene Lieferzeiten
- Durchmesser:
- Reflexionsklasse:
- Bauart:
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Verkehrszeichen StVO, Vorgeschr. Fahrtr. links VZ 209-10, Alu 2 mm Flachform, Ø 420 mm, RA1 VZ209-10A42ab23,50 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
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Verkehrszeichen StVO, Vorgeschr. Fahrtr. links VZ 209-10, Alu 2 mm Flachform, Ø 420 mm, RA2 VZ209-10A42RA2ab32,90 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
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Verkehrszeichen StVO, Vorgeschr. Fahrtr. links VZ 209-10, Alu 2 mm Flachform, Ø 600 mm, RA1 VZ209-10A60ab37,60 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
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Verkehrszeichen StVO, Vorgeschr. Fahrtr. links VZ 209-10, Alu 2 mm Flachform, Ø 600 mm, RA2 VZ209-10A60RA2ab49,40 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
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ab42,50 €/ Stück exkl. MwSt.Lieferzeit 3 bis 5 Wochen
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Produktbeschreibung
Verkehrsschilder "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links" - Verkehrszeichen 209-10 nach StVO
Das Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links" (Zeichen 209-10) schreiben vor, in welche Richtung ein Kraftfahrer fahren muss. Die Aufstellung des Verkehrszeichens erfolgt vor der Stelle, an welcher abzubiegen ist. Sie stehen an Kreuzungen, Einmündungen und dort, wo auch eine andere Richtung möglich ist, aber wegen einer Gefahr verboten werden muss. Diese Verkehrsschilder verbieten die Weiterfahrt in die nicht freigegebene Fahrtrichtung: bei Zeichen 209-10 darf nicht geradeaus weitergefahren werden und es darf nicht rechts abgebogen werden. Diese Verkehrszeichen verbieten jedoch nicht, in ein Grundstück einzufahren, da es nur für Kreuzungen und Einmündungen gilt.