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Zusatzzeichen StVO, Seitenstreifen nicht befahrbar VZ 1007-60, Alu 2 mm Flachform
- Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
- gemäß DIN 67520-1
- Seitenstreifen nicht befahrbar
- VZ 1007-60
- Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
Produktdetails
Technische Daten
Produktbeschreibung
Zusatzschilder 1007-60 - Seitenstreifen nicht befahrbar
Das Zusatzzeichen "Seitenstreifen nicht befahrbar" weist z.B. auf Gefahren auf dem Seitenstreifen hin. Das Zusatzschild wird meist mit einem weiteren Schild kombiniert.