Türwächter
Zur Fluchtwegsicherung zählt es, dass Notausgänge nie versperrt oder zugestellt werden dürfen. Im Falle einer Notsituation müssen die Fluchttüren schnell und mit einem Handgriff zu öffnen sein und sind daher nicht verschlossen. Dies ist auch in den Normen DIN EN 179 und DIN EN 1125 rechtlich geregelt. Türwächter und Fluchttürhauben sichern den Notausgang vor missbräuchlicher Benutzung. Wird der Türwächter betätigt, so ertönt ein Alarmsignal. Mehr...