Zusatzzeichen
Zusatzzeichen konkretisieren Verkehrszeichen und sind in den meisten Fällen direkt darunter angebracht. Es existieren allgemeine, „freie“, beschränkende und besondere Zusatzzeichen. Mehr...
Zusatzzeichen konkretisieren Verkehrszeichen und sind in den meisten Fällen direkt darunter angebracht. Es existieren allgemeine, „freie“, beschränkende und besondere Zusatzzeichen. Mehr...
Zusatzschilder und Verkehrszeichen-Zusatzzeichen spielen eine zentrale Rolle im Straßenverkehr, indem sie Hauptverkehrsschilder präzisieren und zusätzliche Hinweise geben. Ob zur Parkraumregelung, als Warnhinweis oder zur Verkehrslenkung – Verkehrsschilder mit Namen oder speziellen Symbolen sorgen für Klarheit und Sicherheit. Bei Brewes finden Sie eine große Auswahl an hochwertigen Verkehrsschilder-Zusatzzeichen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und individuell einsetzbar sind.
Verkehrszeichen-Zusatzzeichen ergänzen und präzisieren die Aussage von Hauptverkehrsschildern. Sie sind im Verkehrszeichenkatalog geregelt und unter § 39 Abs. 3 StVO aufgeführt. Typische Zusatzbeschilderungen sind beispielsweise zeitliche Einschränkungen (z. B. „Mo–Fr 8–18 Uhr“) oder Ausnahmen (z. B. „Anlieger frei“). Durch ihre standardisierte Gestaltung – weißer Grund mit schwarzer Schrift – sind sie leicht erkennbar.
Zusatzschilder kommen in verschiedenen Situationen zum Einsatz:
Laut StVO müssen Verkehrsschilder-Zusatzzeichen klar lesbar und korrekt positioniert sein. Mehr als zwei Zusatzzeichen pro Pfosten sind nicht zulässig. Bei Sondertexten (z. B. firmeninterne Beschilderung) gelten etwas flexiblere Regeln, sofern keine Verwechslungsgefahr mit amtlichen Schildern besteht.
Neben normgerechten Zusatzbeschilderungen bieten wir auch maßgeschneiderte Lösungen für Privatgrundstücke oder Betriebsgelände an. Ob Verkehrsschilder mit Namen, Warnhinweise oder logistische Kennzeichnungen – unsere langlebigen Schilder sorgen für Sicherheit und Ordnung.
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