ASR A3.4-7

Was ist die ASR A3.4-7?

Diese Arbeitsstättenregel konkretisierte die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben der Sicherheitsbeleuchtung und von optischen Sicherheitsleitsystemen in § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 und 4 dazu insbesondere in den Punkten 2.3 Abs. 1 und 3.4 Abs. 3 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.

Die ASR A3.4/7 wurde mit Bekanntmachung im GMBl 2022, S. 248 aufgehoben. Die an den Stand der Technik angepassten Inhalte dieser ASR wurden in ASR A2.3, ASR A3.4 und ASR A1.3 überführt.

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