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CE

Der „Reisepass“ für den europäischen Wirtschaftsraum

Die Abkürzung „CE“ geht ursprünglich zurück auf die französische Bezeichnung für Europäische Gemeinschaft „Communauté Européenne“. Die CE-Kennzeichnung symbolisiert, dass ein Produkt den Gesundheits-, Umweltschutz- und Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht. Das CE-Zeichen soll den Warenverkehr innerhalb der EU-Staaten sichern und vereinfachen sowie bestehende Vorschriften vereinheitlichen.

Jedes Produkt hat, bevor es in Verkehr gebracht wird, bestimmte grundlegende Anforderungen zu erfüllen. Es muss sämtlichen zutreffenden EU-Richtlinien entsprechen. Weiterhin muss mittels eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft werden, ob das Produkt allen Gesetzen entspricht. Erst dann bekommt es eine Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung und erhält somit einen gültigen „Reisepass“ für den europäischen Markt. Für die Durchführung der Konformitätsbewertung ist der Hersteller verantwortlich. Er muss prüfen, welche Richtlinien auf das Produkt zutreffen, er erstellt die Konformitätsbewertung und bringt das CE-Kennzeichen an. Es ist auch möglich, dass in den Richtlinien die Einbeziehung einer benannten Stelle vorgeschrieben ist. Diese übernimmt die Konformitätsbewertung und stellt die Erklärung aus. Das CE-Zeichen wird dann um eine vierstellige Kennnummer ergänzt, welche die einbezogene Stelle identifiziert.

Grundsätzlich ist die CE-Kennzeichnung ein Verwaltungszeichen, welches anzeigt, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind. Das Zeichen erhält den Charakter eines Prüfzeichens oder Gütesiegels nur, wenn die vierstellige Identifikationsnummer vorhanden ist, da dies die Beteiligung einer unabhängigen Stelle dokumentiert.

Die CE-Kennzeichnung ist auf Grundlage von EU-Richtlinien beispielweise auf folgenden Produktgruppen anzubringen:

  • Spielzeug
  • Elektrische Betriebsmittel
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Messgeräte
  • Aufzüge
  • Haushalts- und Gefriergeräte
  • Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Ohne eine Konformitätsbewertung darf ein Produkt keine Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung erhalten. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen geltendes Recht und können strafrechtlich verfolgt werden.

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