Die DGUV Vorschrift 1 ist der Grundstein für die Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung. Die Vorschrift 1 befasst sich sowohl mit den Pflichten des Unternehmers, als auch der Versicherten. Weitere Inhalte sind die Gefährdungsbeurteilung, die Benennung von Sicherheitsbeauftragten sowie Erste Hilfe- und Notfallmaßnahmen. Die DGUV Vorschrift 1 entstand auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und GUV-V A1. Die Grundsätze der Prävention werden durch die neue DGUV Regel 100-001 präzisiert. Diese ersetzt und vereint die BGR A1 und die GUV-R A1 und gibt Hinweise zur Umsetzung der DGUV Vorschrift.
Die aktuelle Norm finden Sie in voller Länge als PDF auf dguv.de.
Die DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention - ist bei der Organisation des Arbeitsschutzes in jedem Fall zu Rate zu ziehen. Genauere Informationen zu allen Änderungen und Handlungsanweise für Betriebe finden Sie in unserem Blog-Artikel von September 2014.
Letzte Änderung: November 2016