Geschwindigkeitsschilder nach § 58 StVZO
Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an. Die Geschwindigkeitsschilder und Geschwindigkeitsaufkleber nach § 58 StVZO dienen der Unterrichtung des Fahrzeugführers des Folgefahrzeuges, dass vor ihm ein relativ langsames Fahrzeug fährt. Die Kenntnis darüber wird insbesondere zur Einschätzung der Lage bei Überholvorgängen für erforderlich gehalten.