Geschwindigkeitsschilder nach § 58 StVZO

Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an. Die Geschwindigkeitsschilder und Geschwindigkeitsaufkleber nach § 58 StVZO dienen der Unterrichtung des Fahrzeugführers des Folgefahrzeuges, dass vor ihm ein relativ langsames Fahrzeug fährt. Die Kenntnis darüber wird insbesondere zur Einschätzung der Lage bei Überholvorgängen für erforderlich gehalten.

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