Laserklassen nach DIN EN 60825

Jede Lasereinrichtung muss mit einem Warnzeichen und einem Hinweisweisschild gekennzeichnet werden (ausg. Laser Klasse 1, dort genügt das Hinweisschild). Die Hinweisschilder müssen über die Laserklasse informieren. Jede Lasereinrichtung (ausg. Laser Klasse 1) muss auf einem Hinweisschild durch Angabe der maximalen Ausgangswert der Laserstrahlung, der Impulsdauer (falls zutreffend) und der ausgesandten Wellenlänge beschrieben werden. Mehr…

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