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7 Tipps zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen

7 Tipps für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen

In jedem Betrieb, jeder Einrichtung und Produktionsstätte wird der Arbeitsalltag in irgendeiner Weise mit Hilfe von elektrischen Geräten bewältigt. Die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen daher immer verlässlich funktionieren und dürfen keine Schäden haben, die für den Benutzer eine Gefahr darstellen. Die Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel steht an? Was Sie bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung beachten sollten, verraten wir Ihnen in unseren 7 Praxistipps.

  • Sichtprüfung: Regelmäßige Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln entbinden den Mitarbeiter nicht davon, den äußerlichen Zustand der Geräte vor jeder Benutzung zu überprüfen. Werden äußerliche Schäden, wie fehlerhafte Isolierungen oder kaputte Stecker festgestellt, muss die Stilllegung des Gerätes erfolgen. Betriebsuntüchtige Geräte sollten gut sichtbar für jeden als solche gekennzeichnet werden.
  • Beauftragung einer Elektrofachkraft: Ist in der Firma keine befähigte Person vorhanden, muss ein externer Anbieter mit der Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel beauftragt werden. Unser Tipp – holen Sie nicht nur ein Angebot ein. Vergleichen Sie Preise und Konditionen verschiedener Anbieter, da es hier sehr starke Unterschiede gibt.
  • Anzahl der Betriebsmittel und Anlagen: Stellen Sie vor der Prüfung fest, wie viele Geräte vorhanden sind. Unter die Prüfpflicht fallen alle Anlagen, die in der Einrichtung betrieben werden, auch privat mitgebrachte Geräte wie Kaffeemaschinen. Auf diese Weise haben Sie selbst die Übersicht, sind gut organisiert  und sparen am Prüfungstag Zeit.
  • Elektrotechnisch unterwiesene Personen: Bei Wiederholungsprüfungen ist es möglich eine betriebseigene Person elektrotechnisch zu unterweisen und damit zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zu befähigen. Voraussetzungen sind entsprechende Mess- und Prüfgeräte mit einer eindeutigen „in Ordnung“ und „Fehler“-Anzeige. Außerdem muss die verantwortliche Elektrofachkraft die unterwiesene Person beaufsichtigen und jederzeit für Fragen zur Verfügung stehen. Einen Mitarbeiter elektrotechnisch zu schulen und Prüfgeräte anzuschaffen lohnt sich besonders in Betrieben mit sehr vielen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
  • Dokumentation der Prüfung: Eine umfassende Dokumentation der Prüfung sowie aller Ergebnisse ist stets empfehlenswert. Auf diese Weise kann jede Änderung und Instandhaltungsmaßnahme auch später noch nachvollzogen werden.
  • Kennzeichnung der elektrischen Geräte: Neben der Dokumentation hat sich auch die Kennzeichnung der geprüften Anlagen mit einer entsprechenden Plakette bewährt. Der Mitarbeiter weiß mit Hilfe der Prüfplakette sofort, wann das elektrische Gerät oder die Anlage zuletzt geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist.
  • Regelmäßig neu beschaffen oder prüfen? Bei ortveränderlichen Geräten, die einen geringen Wert haben, wie beispielsweise Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Ähnliches, ist eine regelmäßige Neubeschaffung in manchen Fällen sinnvoller. Denn die Kosten für Prüfungen und Reparaturen an Haushaltsgeräten überschreiten zumeist die Anschaffungskosten.

Noch mehr Details zur Prüfung von elektrischen Geräten finden Sie unter www.pruefplaketten-news.de. Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen nach GUV-V A3, inklusive Begriffserklärungen, Prüfungsablauf und Prüffristen mit Beispielen. Die entsprechende Prüfplakette "Nächster Prüftermin GUV-V A3" erhalten Sie in unserem Brewes Onlineshop.

Autor
Anja L.
Kategorie
Veröffentlicht
22. Juli 2013
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