A-Schilder – Pflicht für Abfallfahrzeuge
Ab sofort werden auf deutschen Straßen noch mehr Fahrzeuge mit einem schwarzen „A“ unterwegs sein. Der große schwarze Buchstabe auf weißem Untergrund steht in diesem Fall nicht, wie häufig vermutet, für „Anfänger“ sondern für „Abfall“. Seit dem 01.06.2012 gilt eine neue Version des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), welches das deutsche Abfallrecht enthält. Mit diesem Gesetz werden die EU-Richtlinien umgesetzt. Außerdem soll mit dem KrWG die Bürokratie vereinfacht, eine effiziente Überwachung erreicht sowie der Mensch und die Umwelt geschützt werden.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet dazu, alle Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen transportiert werden, mit sogenannten A-Schildern zu kennzeichnen. Welche Unternehmen genau verpflichtet sind ihre Fahrzeuge zu kennzeichnen und welche Anforderungen die Warntafeln erfüllen müssen, erfahren Sie im Folgenden:
Wer muss seine Fahrzeuge mit A-Schildern versehen?
Seit dem 01.06.2012 betrifft die Kennzeichnungspflicht alle Unternehmen oder Personen, deren Tätigkeit auf das Befördern und Sammeln von Abfällen spezialisiert ist. Dazu zählen auch Händler und Makler von Abfällen. Auch Entsorgungsfachbetriebe, die bisher von der Regelung befreit waren, müssen nun die A-Schilder anbringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob gefährlicher oder ungefährlicher Abfall transportiert wird.
Bisher waren Betriebe, bei denen die Sammlung und Beförderung von Abfällen nur ein Teil der eigentlichen Tätigkeit war, von der Pflicht ausgenommen. Seit dem 01.06.2014 müssen auch diese Dienstleister und Handwerker, die beispielsweise Abfälle zum Wertstoffhof befördern, die A-Schilder an ihren Fahrzeugen befestigen.
Wer ist von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen? Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für wirtschaftliche Unternehmen, die nur unregelmäßig Abfälle befördern. Das ist der Fall, wenn nicht mehr als 20 Tonnen ungefährlicher und 2 Tonnen gefährlicher Abfall gesammelt und transportiert werden. Auch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger betrifft die Pflicht nicht. Von diesen beauftragte Dritte wiederrum, müssen der A-Schilder-Pflicht nachkommen.
Welche Anforderungen müssen die A-Schilder erfüllen?
Die Abfalltransporte müssen noch vor Antritt der Fahrt, vorn und hinten mit deutlich erkennbaren, reflektierenden A-Schildern versehen werden. Weitere Eigenschaften, die die Schilder haben müssen sind:
- Anzahl: zwei A-Schilder, vorne und hinten gut sichtbar, außen am Fahrzeug angebracht
- Farbe: schwarzer Buchstabe auf weißem, rückstrahlendem Hintergrund
- Form: rechteckig
- Maße: 400 x 300 mm
- Buchstabe: Höhe 200 mm, Schriftstärke 20 mm
Welche Ausführungen von A-Schildern gibt es?
Die Warntafeln gibt es starr und klappbar. Für Fahrzeuge, dessen Hauptzweck der Transport von Abfällen ist, eignen sich die normalen, starren A-Schilder sehr gut. Sie werden einmal befestigt und kennzeichnen den Transport von Abfällen dauerhaft. Eine klappbare Warntafel ist für Fahrzeuge empfehlenswert, die noch andere Einsatzgebiete haben oder die nach dem Abliefern der Abfälle leer zurückfahren. Sobald kein Müll mehr befördert wird, muss auch das A-Schild nicht vorhanden sein. Mit einer klappbaren Warntafel kann das „A“ einfach auf der Rückfahrt verborgen werden.
A-Schilder in beiden Ausführungen erhalten Sie in unserem Onlineshop, wahlweise auch mit zusätzlichem Kantenschutz.

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