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Arbeitsschutzinformationen digital oder analog?

Arbeitsschutzinformationen am Arbeitsplatz. Digital vs. analog?

Sowohl die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Informationsreihe "Bericht kompakt" als auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit ihrem Portal „top eins“ haben einen Kommentar zu einer Studie der Technischen Universität Dresden über „Informationsüberlastung bei der Arbeit mit digitalen Informations- und Kommunikationsmedien“ veröffentlicht.
„Zu schnell zu viel: Wie große Informationsmengen im Beruf eingedämmt werden können“, erläutert dabei die Arbeits- und Organisationspsychologin Annika Piecha im Interview (Datum: 20.05.2021).

Fazit: „Jeder fünfte Beschäftigte gibt an, oft oder sogar immer von Informationen am Arbeitsplatz überlastet zu sein.“

Die Wahl des Informationsweges

Für den Arbeitsschutz stellt sich aus so einer Erkenntnis natürlich die Frage, wie können wichtige Informationen zur Sicherheit am Arbeitsplatz an die Beschäftigten weitergegeben bzw. von der Informationsflut des Arbeitsalltages getrennt werden?

Wenn sich die Arbeitsschutzinformationen in die digitalen Medien einreihen, dann bedarf es auch bestimmter Voraussetzungen im Betrieb, wie z.B. ein Intranet, Hardware/Software an jedem Arbeitsplatz, Zugangsbefugnisse für die Beschäftigten (barrierefrei) und eine Priorisierung gegenüber den anderen Informationen. 

Oder ist die analoge Informationsweitergabe der bessere Weg? 

Hier haben sich themenbezogene Sicherheitsaushänge bewährt, wenn diese an geeigneter Stelle im Betrieb ausgehangen sind und damit eine optische
Wahrnehmungsfähigkeit durch die Beschäftigten gewährleistet ist.

Und wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus?

Die digitale Arbeitsschutzinformation setzt eine gezielte Suche, also ein aktives Handeln unter den oben genannten technischen Voraussetzungen des Beschäftigten voraus. Die analoge Arbeitsschutzinformation ist permanent am Arbeitsplatz verfügbar. Etwas salopp gesagt, ob der Beschäftigte will oder nicht. Ein Blick genügt.

Für welchen Informationsweg würden Sie sich entscheiden, in einer Zeit wo gefühlt keiner Zeit hat?

Sicherheitsbeschilderung

Folgen wir mal der Empfehlung einer analogen Arbeitsschutzinformation für die Beschäftigten. Neben verschiedenen Sicherheitszeichen (Gebotszeichen, Warnhinweisen und Verbotsschilder) kann man sich z.B. auch verschiedener Sicherheitsaushänge bedienen.
Nachfolgend ein paar praxisorientierte Vorschläge.

Zu den allgemeine Sicherheitsaushängen gehören die Notfall-Aushänge.

Im Bereich Brandschutz sind dies vordergründig:

- die Brandschutzordnung Teil A, jetzt auch integriert im Flucht- und Rettungs-Plan
oder
- auch als Aushänge „Verhalten im Brandfall“, sinnvoll ergänzt durch Aushänge mit Hinweisen zum „Feuerlöscher-Einsatz“ bzw. mit Hinweisen zur
„Brandbekämpfung“

Im Bereich der Erste-Hilfe sind dies in erster Linie:

- der „Notfall-Rufnummernplan“
- sowie die „Anleitung zur Ersten Hilfe

Bei den themenspezifischen Sicherheitsaushängen unterscheidet man Arbeitsschutzinformationen für sensible Arbeitsbereiche, für spezielle Maschinen
(z. B. Krane) und für Verhaltensanforderungen.

Sicherheitsaushaenge

Sicherheitsaushänge für sensible Arbeitsbereiche wären z.B.:

- die „VDE-Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen“ ergänzt durch „Erste-Hilfe bei elektrischen Unfällen“, die „5 Sicherheitsregeln“

Kleiner Insider-Tipp:

Um bei diesem Thema nichts zu übersehen, gibt es auch ein „Warn- und Hinweisschilder-Set für elektrische Anlagen“ gemäß VDE 0105-100.

- die Arbeitsschutzinformationen für den Betrieb von Kranen

Voraussetzung für den sicheren Betrieb ist, dass die „Betriebsvorschriften für Krane
immer lesbar am Kran angebracht sind. Dies ist auch formell sehr wichtig, für eine mängelfreie Jahresprüfung der Krane.
Beim Zusammenspiel zwischen Kranbediener und Einweiser sollten beide die vereinheitlichten „Handzeichen zum Einweisen“ kennen.

- die Arbeitsschutzinformationen für den Bereich Materiallager / Gefahrstofflager

Neben der notwendigen Kennzeichnung der Regalböden mit den Traglasten ist insbesondere die Art der Zusammenlagerung gerade bei Gefahrstoffen eine
wichtige Information vor Ort. Materiallager sind auf Grund ihrer Bauweise meist nicht komplett einsehbar. Deshalb sollte man die Hinweisschilder im Eingangsbereich zum „Verhalten im Lagerbereich“ genau lesen.

- Verhaltensanforderungen

Hier kann es gehen um allgemeine Hinweise zur „Sicherheit am Arbeitsplatz“ sowie um die Hautschutzpläne und wie wir aus der pandemischen Lage lernen mussten, Hinweise zur Hygiene / Desinfektion. Aber auch die Kennzeichnung von und der Umgang mit Gefahrstoffen bedarf einer regelmäßigen Information der Beschäftigten über speziellen Gefahren solcher Stoffe.

Das waren nur ein paar Beispiele, wie man mit analogen Sicherheitsaushängen einer Forderung aus den Arbeitsschutzvorschriften, u.a. der DGUV Vorschrift 1, § 4, Abs. 2 „(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschrift und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.“ als Unternehmer gerecht werden kann.

Aber eines muss an dieser Stelle noch gesagt sein, um die Akzeptanz von analogen Sicherheitsaushängen auf Dauer zu garantieren, müssen diese gut sichtbar und themenspezifisch platziert werden. Des Weiteren sollen sie immer gut lesbar und aktuell sein. Was zur Folge haben kann, dass diese auch einmal ausgewechselt werden müssen.

Sicherheitsaushaenge

Für die ordentliche Präsentation und den einfachen Wechsel der Aushänge gibt es eine Vielzahl an Rahmenlösungen oder Infotafelsysteme. Je nach Belieben stehen Ihnen verschiedene Größen, Farben und Befestigungsarten von Informationssystemen zur Verfügung.

Autor
Dipl.-Ing.(FH) Lutz Reichelt • Faching. für Arbeitsschutz
Veröffentlicht
26. August 2021
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