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Wie Sie mit Fahrzeugmarkierung das Unfallrisiko reduzieren

Fahrzeugmarkierung = Risikoreduzierung

Der Verkehr auf den Straßen wird zunehmend dichter, Baustellen sind überall präsent. Auf allen Straßen, auf jeder Straßenseite, in allen Richtungen, zu allen Zeiten und vor allem: in der Dunkelheit - können Baufahrzeuge, Straßenreinigung oder Müllabfuhr auf Gehwegen, in Einbahnstraßen oder Baustellen plötzlich und unerwartet für andere Verkehrsteilnehmer auftauchen und eine Gefahrenquelle darstellen. Die StVO fordert daher die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Sonderrechten wie folgt:  

§ 35 Abs. 6 StVO „Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt. [...]“

In der Verwaltungsvorschrift zur StVO werden die Vorgaben konkretisiert:

VwV-StVO zu §35 Abs. 6 StVO „II. Die Fahrzeuge sind nach DIN 30 710 zu kennzeichnen.“ „III. Nicht gekennzeichnete Fahrzeuge dürfen die Sonderrechte nicht in Anspruch nehmen.“ Damit ist eindeutig festgelegt, wie die weiß-rot-weiße Kennzeichnung zu erfolgen hat und dass Fahrzeuge, wenn Sie z.B. dem Straßenbau dienen, die Sonderrechte nur mit einer normgerechten Kennzeichnung nach DIN 30 710 in Anspruch nehmen dürfen. Auch die RSA schreibt die Fahrzeugwarnmarkierung als erweiterte Sicherheitskennzeichnung vor. Fehlt die Warnmarkierung oder entspricht sie nicht der Norm, so erlöschen die Sonderrechte aus § 35 (6) StVO.

Wie ist die Warnmarkierung anzubringen? Die DIN 30710 beschreibt neben den Anforderungen an Größe und Aussehen der Warnmarkierung auch deren Beschaffenheit. Die zu verwendende Folie muss dem Typ 2 (Rückstrahlklasse RA2) entsprechen. Die Mindestkennzeichnung muss an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs aus je 8 symmetrisch angebrachten Normflächen bestehen. Eine Normfläche besteht aus einem Quadrat mit den Abmessungen 141 x 141 mm, diagonal in eine weiße und eine rote Hälfte unterteilt. Eine Einzelfläche besteht immer aus 2 Normflächen. Es darf nie eine Normfläche einzeln angebracht sein.

Warnmarkierung für Fahrzeuge

Die Warnmarkierung ist möglichst weit an den äußeren Fahrzeugbegrenzungen anzubringen. Und weist den Betrachter links oder rechts am Fahrzeug vorbei.

Warnmarkierung Fahrzeuge

Die Anbringung der Einzelflächen ist waagerecht, senkrecht oder als Kombination aus waagerecht und senkrecht möglich. Hier sind die unterschiedlichen Platzverhältnisse am Fahrzeug zu beachten. 

Fahrzeugmarkierung nach DIN 30710

Fahrzeugkennzeichnung nach DIN 30710

Fahrzeugkennzeichnung nach DIN 30710 - senkrecht

Die Angaben aus der DIN 30 710 beziehen sich auf die Mindestanforderung für ein Kleinfahrzeug. Generell gilt jedoch: Mehr darf es immer sein! Die Flächen sollten möglichst groß gestaltet sein. Wird das Fahrzeug auch quer zur Fahrtrichtung eingesetzt, so sollten auch die Seiten gekennzeichnet sein. Im Februar erhalten Sie die Kfz-Warnmarkierung von 3M / Reflex mit 20 % Rabatt. Die besonders dünne und flexible Folie mit der 3MTM  ComplyTM und 3MTM ControltacTM Klebstofftechnologie lässt sich auf dem Untergrund verschieben bis mechanischer Druck ausgeübt wird. Durch Mikro-Luftkanäle entweicht beim Verkleben die Luft, so dass ein blasenfreies Verkleben ermöglicht wird. Eine Kantenversiegelung ist weder an Längs- noch an Querkanten notwendig. Die Folie ist außerdem leicht dehnbar und daher optimal geeignet für die Verklebung über leichte Rundungen. Sie wollen normtechnisch auf Nummer sicher gehen? Wir bieten Ihnen die Warnmarkierung im praktischen Set mit fertigen Normzuschnitten für ein Fahrzeug. Für Leasing-/ Mietfahrzeuge oder auch privat genutzte Fahrzeuge empfehlen wir unsere magnetische Warnmarkierung. Autor dieses Textes: Sylvia Günther, Produktmanagement

Autor
Nicole Sroka
Veröffentlicht
1. Februar 2019
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