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Neu bei Brewes - Raumluftreinigern bis zu 100% gefördert

Neu bei Brewes – Raumluftreiniger. Bis Ende Juni mit bis zu 100 % Förderung durch Überbrückungshilfe

Die Corona-Pandemie bringt viele Unternehmen weiterhin an ihre Grenzen. Durch die sog. Überbrückungshilfe III können Unternehmen, die an den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders leiden, für den Zeitraum von November 2020 bis Ende Juni 2021 Fördergelder beantragen.

Außer dem Decken von Verlusten, die durch Umsatzeinbrüche entstanden sind, soll die Überbrückungshilfe auch Bedingungen für einen Neustart nach Lockerung der Corona-Maßnahmen schaffen. Es ist zu erwarten, dass die Wiedereröffnung von vielen Betrieben und z.B. auch die Rückkehr von Mitarbeitern aus dem Home Office durch neue Hygienekonzepte bedingt sein wird.

Zu Produkten, deren Anschaffung durch die Überbrückungshilfe III bis zu 100 % gefördert werden, zählen auch Raumluftreiniger, die Sie ab sofort im Brewes Shop finden.

 

Häufige Fragen zur Überbrückungshilfe III

 

1) Welche Unternehmen haben Anspruch auf die Förderung?

Die Überbrückungshilfe können Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro in Deutschland im Jahr 2020 beantragen.

Gleichzeitg ist die Förderung an einen Umsatzeinbruch gekoppelt. Anspruch haben:

  • Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten nachweisen können.
  • Alternativ auch Firmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

 

2) Welche Art von Kosten wird durch die Überbrückungshilfe gefördert?

Außer den regelmäßigen Fixkosten werden zusätzlich Modernisierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten von bis zu 20.000 Euro pro Monat gefördert. Wichtig ist es, dass die Kosten nachweisbar im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.

 

3) Bis wann kann man die Überbrückungshilfe III beantragen?

Die Antragsfrist endet voraussichtlich am 31. August 2021

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Überbrückungshilfe.

 

Technologien der Raumluftreiniger im Vergleich

Grundsätzlich gibt es auf dem Markt zwei Technologien zur Luftreinigung. Es handelt sich um das Behandeln von Raumluft mit UV-C Strahlung und das Auffangen von Partikeln durch hochleistungsfähige Luftfilter. Die Überbrückungshilfe fördert beide Technologien gleich.

 

HEPA Filter oder UV-C Strahlung, was ist besser?

Jedes Unternehmen hat andere Bedürfnisse, jeder Raum stellt andere Anforderungen dar. Deshalb haben wir uns bewusst entschieden auch beide Technologien anzubieten.

Bei beiden Technologien kann eine Wirksamkeit über 99 % gegen das Coronavirus nachgewiesen werden. UV-C Geräte gelten als wartungsärmer, ein eingebauter Satz an Lichtröhren hält bis zu 9000 Betriebsstunden. Im Kampf gegen Covid-19 bieten UV-C Geräte die preisgünstigere Alternative.

Filtergeräte bestehen grundsätzlich aus einem HEPA H14 Filter und einen Aktivkohlefilter.

HEPA Filter eignen sich hevorragend zum Auffangen von Kleinpartikeln wie z.B. Aerosolen, Viren und andere kleinteiligen Partikeln im nanoskaligen Bereich. Ein zertifizierter HEPA Filter fängt bis zu  99,995 % dieser Partikel auf. Der zusätzliche Aktivkohlefilter entfernt Gerüche aus der Luft.

HEPA Filter sind auch gegen Allergene oder Staub einsetzbar. Sie bieten die beständigere Variante, um die Luft im Raum unabhängig von der Pandemielage in Zukunft sauber zu halten.

Autor
Tomas Schwarz • Produktmanager für betriebliche Sicherheit
Veröffentlicht
6. Mai 2021
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