Wenden Sie ihre Sicherheitsschilder richtig an?
Wenn man an die Sicherheitskennzeichnung im Unternehmen denkt, dann geht es meist darum, welche Symbole für die Information von Mitarbeitern und Besuchern benötigt werden, um die betriebliche Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall für das Auffinden der Fluchtwege und Feuerlöscher sorgen. Entscheidend für die richtige Wirksamkeit der Beschilderung ist aber auch die richtige Anwendung und Kombination der verschiedenen Zeichen, damit sich niemand im Schilderwald verirrt.
Mit der neuen DIN/TR 4844-4:2020-07 wird dem Anwender eine umfangreiche Handlungsanleitung gegeben.
Sie ersetzt die DIN SPEC 4844-4:2014-04 und gibt Antworten auf viele Fragen, die bei der Auswahl und Anbringung
von Sicherheitszeichen aufkommen können:
- Richtige Auswahl von Sicherheitszeichen
- Wie kann die Kennzeichnung erfolgen, wenn für die Darstellung der gewünschten Sicherheitsaussage kein genormtes Sicherheitszeichen vorhanden ist?
- Wie kombiniert man Warn-, Verbots- und Gebotsschilder richtig untereinander oder mit Erklärungstexten
- Wie bringt man Fluchtweg- und Rettungszeichen richtig an
- Wie groß sollte ein Fluchtplan sein, u.v.m.
Haben Sie alle Teile Ihrer Schutzausrüstung dabei?
Mehrere Sicherheitszeichen sollten nicht zu einem Sicherheitszeichen mit mehreren Sicherheitsaussagen verschmolzen werden, denn dann könnte es zu einer Fehlinterpretation kommen und am Ende schnell, z.B. ein Teil der persönlichen Schutzausrüstung vergessen werden


Damit hinter der Notausgangtür keine Palette steht
Jeder Notausgang ist in der Fluchtrichtung mit einem Rettungswegzeichen gekennzeichnet, aber kommt man dort auch nach draußen, oder steht auf der anderen Seite etwas davor?
Um das zu verhindern müssen Notausgänge und Notausstiege auf der Außenseite mit dem ISO 7010-P023 „Abstellen oder Lagern verboten“ gekennzeichnet werden und der Schwenkbereich der betreffenden Türen auf dem Boden rot/weiss schraffiert gekennzeichnet sein.
Ist Ihre Fluchtwegkennzeichnung barrierefrei?
Bringen sie Ihre Fluchtwegkennzeichnung innerhalb des Fluchtweges möglichst in gleicher Höhe an, bei der Verwendung von Winkel- und Fahnenschildern sollte die Höhe 2,50 m betragen. Zusätzlich sollten Sicherheitszeichen zur Kennzeichnung von Fluchtwegen für nicht gehfähige bzw. gehbeeinträchtigte Personen an Wänden parallel zur Fluchtwegrichtung und neben Türen gemessen vom Boden bis zur Unterkante des Zeichens in einer Höhe von 1,20 m bis 1,40 m (siehe DIN 18040-1:2010-10, Tabelle 1) angebracht werden.


In der DIN/TR 4844-4:2020-07 sind viel weitere Anwendungsbeispiele und Hinweise für eine optimale Sicherheitskennzeichnung aufgeführt. Alle dazu notwendigen Schilder, Sicherheitsaushänge und Zubehör erhalten Sie unter:


Autor
Claudia Hahn • Produktmanagerin Bereich Sicherheitskennzeichnung
Kategorie
Veröffentlicht
13. Juli 2020
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