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Prüfung von Sicherheitsschränken - Vorschriften und Normen

Prüfung von Sicherheitsschränken

Unachtsamkeit oder technische Schäden können überall zu gefährlichen Zwischenfällen führen. Besonders bedrohlich für die allgemeine Sicherheit sind Betriebe, in denen Gefahrstoffe gelagert werden. Auslaufende Flüssigkeiten oder giftige Dämpfe auf der einen Seite und ein ausbrechendes Feuer auf der anderen Seite, stellen ein sehr hohes Sicherheitsrisiko dar. Damit brennbare Flüssigkeiten die Ausbreitung eines Brandes nicht begünstigen oder gar zu einer Explosion führen, werden sie in Sicherheitsschränken aufbewahrt. Diese speziellen Schränke schützen die Gefahrstoffe eine gewisse Zeit vor den Flammen und ermöglichen den Beschäftigten somit eine sichere Flucht.  Außerdem hat die Feuerwehr die Gelegenheit den Brand vor seiner endgültigen Ausbreitung zu löschen. Damit die Sicherheit der Mitarbeiter und Dritter zu jeder Zeit gewährleistet ist, müssen Gefahrstoffschränke regelmäßig auf ihre Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Gesetzliche Vorschriften

Folgende Regelungen, Normen und Gesetze müssen beachtet werden, bei der Überprüfung von Sicherheitsschränken:

  • Europäische Norm DIN EN 14470, Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke, Teil 1 und 2
  • Arbeitsstättenverordnung ArbStättV §4 Abs. 3
  • Technische Regeln TRbF 20 – Läger
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die europäischen Normen DIN EN 14470-1 und DIN EN 14470-2 regeln den Umgang mit „Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten“ sowie „Sicherheitsschränken für Druckgasflaschen“. Sie vereinheitlicht die Sicherheitsbestimmungen verschiedener Länder und ist gültig für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Prüfung von Sicherheitsschränken

In Laboren, Krankenhäusern und Industriebetrieben kommen häufig leicht entzündliche Substanzen zum Einsatz. Undichte Stellen oder zerbrochene Gefäße können zu einer Bildung von Gesundheit gefährdenden Dämpfen führen oder im Brandfall das Feuer unkontrollierbar machen. Um solche Extremfälle zu vermeiden, sind regelmäßige Wartungen, Instandhaltungen und Prüfungen an Sicherheitsschränken unverzichtbar und gesetzlich vorgeschrieben.

Gefahrstoffschränke zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten sollten mindestens einmal jährlich einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, Funktion und Wirksamkeit unterzogen werden. Neben der mängelfreien Konstruktion und der Feuerwiderstandsdauer sind noch zahlreiche weitere Sicherheitsaspekte zu beurteilen:

  • Optische Sichtkontrolle von außen und von innen, Untersuchung auf sichtbare Schäden wie Beulen oder Kratzer
  • Hörkontrolle, neben bekannten Geräuschen auch neue, ungewöhnliche identifizierbar
  • Türen müssen im Brandfall aus jeder Position heraus automatisch schließen
  • Brandschutzdichtungen müssen im Brandfall selbstständig aufschäumen und den Schrank versiegeln
  • Türen müssen im Brandfall schließen trotz Türfeststellanlage (Funktionsfähigkeit der Thermoauslösung)
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Fachlasten von Regalen
  • Vorhandensein und Dichtigkeit der Bodenauffangwanne
  • Überprüfung auf unversehrten  und sauberen ZustandGesamtes Gehäuse
    • Regalteile
    • Lüftungseinrichtungen
    • Brandschutzventile
    • Brandschutzisolierung
    • Brandschutzdichtungen
    • Scharniere
    • Gewebeschlauch
    • Abluftgitter und Abluftkanal
    • Türschloss
  • Vorhandensein von Bedienungsanleitung und Kennzeichnung
  • Schrank muss gut zugänglich sein
  • Schwenkbereich zur Tür muss frei sein
  • Sicherer Stand des Gefahrstoffschrankes
  • Kennzeichnung des Sicherheitsschrankes mit der zutreffenden Feuerwiderstandsdauer, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Typ Angabe)

Die Ergebnisse der Überprüfung sollten in Form eines Protokolls festgehalten und aufbewahrt werden. Eventuell festgestellte Mängel müssen dem Betreiber umgehend mitgeteilt und notwendige Maßnahmen ergriffen werden.

Kennzeichnung des Sicherheitsschrankes

Konnten während der Prüfung alle Sicherheitsaspekte bestätigt und eine fehlerfreie Funktionsweise festgestellt werden, wird der Sicherheitsschrank mit einer entsprechenden Prüfplakette versehen. Die Plakette hat die Aufschrift „Sicherheitsschrank geprüft“ und gibt den Monat und das Jahr des nächsten Prüftermins an. Die Prüfplakette „Sicherheitsschrank geprüft“ sowie den Sicherheitsschrank Typ 90 erhalten Sie in unserem Onlineshop.

Autor
Anja L.
Veröffentlicht
14. Juni 2013
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