Prüfung von Hebebühnen nach BGG 945
Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen sind sehr sicherheitssensible Anlagen. Aus diesem Grund müssen sie laut BGG 945 regelmäßig und vor Inbetriebnahme umfassend überprüft werden.
Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder Kfz-Hebebühnen gehört in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag. Sind diese Anlagen nicht ordnungsgemäß gewartet oder falsch montiert, kann es schnell zu Personenschaden kommen. Um Unfälle zu verhindern existieren diverse Normen und Vorschriften zur Prüfung von Hebebühnen, wie zum Beispiel die BGG 945.
Hebebühnen müssen vor der ersten Inbetriebnahme einer Prüfung unterzogen werden. Der Hersteller hat die Verantwortung eine entsprechend ausgebildete sachverständige Person damit zu beauftragen. Voraussetzungen sind eine fachliche Ausbildungen sowie Erfahrungen im Bereich der Hebebühnen. Außerdem müssen die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik bekannt sein. Wer auch für die Überprüfung der Hubarbeitsbühne eingesetzt wird, muss in der Lage sein, den arbeitssicheren Zustand der Anlage neutral und ohne Einbeziehung persönlicher oder betriebsinterner Interessen beurteilen zu können. Auch eine gewisse Voraussicht ist bei der Kontrolle gefordert, das heißt nicht nur der aktuelle Zustand, sondern auch mögliche zukünftige Veränderungen der Hebebühne müssen einbezogen werden.
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Bevor eine angelieferte Hebebühne in Betrieb genommen wird, müssen verschiedene Zustände geprüft werden. Vor allem die einwandfreie Funktionsweise aller Sicherheitseinrichtungen sowie die richtige Aufstellung und Ausrüstung muss sichergestellt sein. Die Prüfung umfasst im Einzelnen:
- Vorprüfung
- Bauprüfung
- Abnahmeprüfung
Ist die einwandfreie Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Anlage bestätigt, muss sie mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Die entsprechenden CE-Zeichen erhalten Sie im Onlineshop der Brewes GmbH.
Regelmäßige Prüfungen
Bei den wiederkehrenden Wartungsprüfungen bestimmt der Betreiber den entsprechenden Prüfer bzw. Sachverständigen. Diesem müssen alle Unterlagen und Hilfskräfte, die zur Prüfung notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren muss eine eventuell verschmutzte Anlage insoweit gesäubert werden, dass eine reibungslose Prüfung möglich ist. Zwischen den einzelnen Wartungsprüfungen darf höchstens ein Jahr Abstand sein. Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese, abhängig von ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung, in einem annehmbaren Zeitraum behoben werden.
Alle Erkenntnisse aus den Wartungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Neben Datum und Umfang der Prüfung, gehören auch Ergebnisse und festgestellte Mängel sowie Hinweise zum weiteren Betrieb und Nachprüfungen in die Dokumentation.
Schließlich wird die geprüfte Hebebühne mit der entsprechenden Prüfplakette versehen. Die Plakette zur Prüfung nach BGG 945 erhalten Sie im Onlineshop.
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