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Wichtige Hinweise zur Prüfung von Leitern und Tritten

Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694

Die häufigsten Unfallursachen beim Einsatz von Leitern und Tritten sind der Verlust der Standsicherheit durch eine grundsätzlich falsch aufgestellte Leiter oder Wegrutschen durch ungeeignetes Schuhwerk. Ein instabiler oder schmutziger Boden, ein zu weites Hinauslehnen oder eine Überbelastung der Leiter können ebenfalls zu Unfällen im Arbeitsalltag führen. Da die meisten Ursachen auf inkorrekte Handhabung oder einen schlechten Zustand der Leiter/des Trittes zurückzuführen sind, müssen eine Unterweisung der Nutzer sowie eine umfangreiche Prüfung der Leiter gemäß BGI 694 sowie DIN EN 14183 und DIN EN 131-2/131-3 stattfinden.

Nutzung der Leitern und Tritte

Leichtsinniges Verhalten beim Besteigen von Leitern und Tritten sollte unter allen Umständen vermieden werden. Es besteht bei jedem Benutzer eine gewisse Eigenverantwortung bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Bei der Mitnahme von Werkzeug empfiehlt sich die Verwendung von Taschen oder Werkzeuggürteln. Die Gegenstände sollten weniger als 10 kg wiegen, um die Standfestigkeit nicht zu beinträchtigen. Da das Besteigen von Leitern und Tritten erfahrungsgemäß ohnehin schon gefährlicher ist als der Umgang mit anderen Arbeitsmitteln, ist von der Mitnahme gefährlicher Stoffe und Geräte, wie heiße oder ätzende Flüssigkeiten, dringend abzuraten. Des Weiteren gilt eine allgemeine Gewichtsobergrenze von 150 kg, mit der Leitern und Tritten belastet werden dürfen. Alle Verhaltensregeln zur Benutzung von Leitern und Tritten beinhaltet die Gebrauchsanweisung mit zahlreichen Piktogrammen, die an der Leiter angebracht ist.

Gebrauchsanweisungen und Piktogramme

Zum Zubehör jeder Leiter gehört eine Benutzerinformation. Zuständig für die Bereitstellung sind der Hersteller und auch der Vertreiber des Produktes. Die Gebrauchsanweisungen müssen in der Sprache des Verkaufslandes verfasst sein. Alle Kennzeichnungen müssen für jedermann sichtbar, deutlich und dauerhaft an der Leiter oder dem Tritt angebracht sein. Die enthaltenen Piktogramme müssen eine Größe von mindestens 15 x 15 mm haben und sich farblich von ihrem Untergrund abheben. Welche Piktogramme an einer Leiter angebracht sind, bestimmt der Hersteller. Nach DIN EN 131-2 muss die Kennzeichnung bestimmte Haltbarkeitstests ohne Beschädigungen überstehen. Die Prüfplakette oder das Piktogramm muss jeweils 15 Sekunden mit einem in Wasser sowie einem in Benzin getränkten Tuch gerieben werden. Es dürfen sich dadurch keine Ecken lösen oder der Aufdruck verblassen. Auch Sprossen und Auftritte, die nicht betreten werden sollen, müssen mit den entsprechenden Kennzeichnungen, auf dem Leiterholm oder der Sprosse, versehen werden. Gebrauchsanweisungen für Tritte und Gebrauchsanweisungen für Anlegeleitern finden Sie neben vielen weiteren Produkten im Onlineshop der brewes GmbH.

Prüfung und Instandhaltung von Leitern und Tritten

Durch die häufige Benutzung und den Transport von Leitern und Tritten sind regelmäßige Überprüfungen bezüglich der Sicherheit notwendig, da schnell Verschleißerscheinungen auftreten können. Die Prüfintervalle sind abhängig davon, wie oft, wie intensiv und wo das Gerät in der Regel genutzt wird. Außerdem werden Prüfergebnisse und eventuell festgestellte Mängel aus vorangegangenen Kontrollen einbezogen.

Eine organisierte Vorgehensweise beim Prüfen sollte mit der Nummerierung der Leitern und Tritte beginnen. Jedes Gerät wird anhand einer Checkliste gewartet. Die einzelnen Datenblätter können für eine bessere Übersicht in einem Kontrollbuch zusammengetragen werden.

Nach der abgeschlossenen Prüfung erfolgt, wenn nötig, die Instandsetzung. Handelt es sich nur um geringfügige Mängel kann eine Person mit ausreichend handwerklichen Kenntnissen die Reparaturen durchführen. Dazu gehören unter anderem das Auswechseln oder der Einbau von Leiterfüßen, die Kürzung der Leiter bei Beschädigungen der Holmenden oder der Austausch von einschraubbaren Sprossen. Übersteigt eine dieser oder andere notwendige Instandsetzungsarbeiten die Fähigkeiten des Handwerkers, muss eine sachkundige Person hinzugezogen werden.

Nach jeder Änderung oder Wartungsarbeit an Leitern oder Tritten müssen die Geräte nochmals auf ihre Sicherheit hin kontrolliert werden. Nach erfolgreicher Überprüfung können die entsprechenden Prüfplaketten „Geprüft gemäß BGI 694“ oder im Herstellerbereich die Plakette "Geprüft nach DIN EN 131-3" angebracht werden. Dafür steht auf der Gebrauchsanweisung ein spezielles Feld zur Verfügung.

Genauere Informationen zur Prüfung von Leitern und Tritten erhalten Sie unter pruefplaketten-news.de.

Autor
Anja L.
Kategorie
Veröffentlicht
11. Februar 2013
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